Berliner Wohnungsmarkt

Vergesellschaftung in Berlin: Das sagen Experten

25.09.2026 – 18:04 UhrLesedauer: 2 Min.

Demonstranten (Symbolbild): Gewerkschaftsnahe Ökonomen halten eine Vergesellschaftung von Wohnbeständen für sozialpolitisch sinnvoll und wirtschaftlich möglich. (Quelle: Wolfgang Kumm/dpa/dpa-bilder)

Die Mieten in Berlin steigen seit Jahren. Nun kommt eine Studie zu dem Schluss, dass ein umstrittenes Instrument das Problem zumindest dämpfen könnte.

Wirtschaftsforscher der Hans-Böckler-Stiftung halten die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände in Berlin für sozialpolitisch sinnvoll und finanziell umsetzbar. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) hat eine entsprechende Studie vorgelegt, die zu dem Schluss kommt, dass eine Überführung von rund 210.000 Wohnungen in öffentliches Eigentum den Mieterhöhungen in der Hauptstadt bremsen könnte. Die Entschädigung für die betroffenen Wohnungsunternehmen veranschlagen die Forscher auf rund 13,5 Milliarden Euro, berichtet dpa.

Den Wohnraummangel in deutschen Großstädten würde eine Vergesellschaftung laut der Studie allerdings nicht beheben. Dafür brauche es Neubau in großem Umfang. „Dennoch kann die Vergesellschaftung als ergänzendes Element sinnvoll sein, um das Bezahlbarkeitsproblem von Mieten zu vermindern“, teilte die Stiftung mit.

Große Unterschiede bei Entschädigungshöhe

Konkret verfügten große private Wohnungskonzerne in Berlin über umfangreiche Bestände im unteren und mittleren Mietpreissegment. Würden diese in öffentliches oder gemeinwohlorientiertes Eigentum überführt, könnte der öffentliche Sektor seinen Einfluss auf den Mietmarkt rasch ausweiten. Gedämpfte Mieterhöhungen in diesen Beständen würden über den Mietspiegel auch den Mietanstieg insgesamt bremsen. Zudem, so das IMK, „könnte die öffentliche Hand besser für soziale Durchmischung und für gesellschaftlich ausgerichtete Sanierung sorgen, als es die privaten großen Wohnungskonzerne tun“.

Bei der Frage der Entschädigungshöhe gibt es je nach Berechnungsmethode erhebliche Unterschiede. Das IMK beziffert die Spannweite auf etwa 10 bis 36 Milliarden Euro. SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach hatte sich im Wahlkampf klar gegen eine Vergesellschaftung ausgesprochen und dabei Entschädigungen von 20 bis 30 Milliarden Euro als Argument angeführt. Die IMK-Forscher hingegen halten ihre Schätzung von 13,5 Milliarden Euro bei „kluger Ausgestaltung der Vergesellschaftung“ für „ohne Kürzungen im Berliner Landeshaushalt finanzierbar“.

Kredite könnten Entschädigungen finanzieren

Für die praktische Umsetzung sprechen sich die Forscher dafür aus, bestehende Strukturen der öffentlichen Wohnungswirtschaft zu nutzen. Die Wohnungen könnten demnach direkt oder über eine vorübergehend eingerichtete Anstalt des öffentlichen Rechts auf die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen übertragen werden. Diese bewirtschaften bereits mehrere Hunderttausend Wohnungen und verfügten über die nötigen Kapazitäten, „die natürlich ausgebaut werden müssten“. Die Entschädigungen könnten über zusätzliches Eigenkapital dieser Unternehmen sowie über Kredite finanziert werden.

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