Oktoberfest 2026
Wiesnzelte bleiben Münchner Sache – Wirt scheitert vorerst
21.05.2026 – 11:20 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Forderung eines Wirts sorgt für Furore: Die Oktoberfest-Zelte sollen europaweit ausgeschrieben werden. Er kann sich damit aber nicht durchsetzen.
Die Forderung eines Münchner Wirts nach europaweiter Ausschreibung bei der Vergabe der Wiesnzelte ist vorerst abgelehnt. Die Vergabekammer Südbayern wies den Antrag des Gastronomen auf Nachprüfung der Vergabe von zwei großen Bierzelten ab, wie die Regierung von Oberbayern mitteilte.
Die WE Gutshof GmbH, deren Geschäftsführer der Wirt Alexander Egger ist, hatte die Prüfung für das traditionelle Anzapfzelt Schottenhamel und das Paulaner-Festzelt beantragt. Zu prüfen war, ob es sich bei der Zuteilung der Festzelte auf dem Oktoberfest durch die Landeshauptstadt München um eine sogenannte Dienstleistungskonzession handelt und sich die Stadt daher anders als bisher bei der Zuteilung der Zelte nach den Regelungen des europäischen Vergaberechts richten muss. Bei einem Erfolg hätte das eine Öffnung des Oktoberfests für Wirte und Brauereien außerhalb Münchens bedeutet, die bislang ausschließlich die Zelte betreiben durfen.
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Kein europäisches Vergaberecht anwendbar
Nach Auffassung der Vergabekammer Südbaern liegen im Fall der Zuteilung der beiden Zelte die Voraussetzungen für die Anwendung des europäischen Vergaberechts aber nicht vor. Eine solche wäre laut Mitteilung der Kammer, dass die Landeshauptstadt München gegenüber den Brauereien und Festwirten einen einklagbaren Anspruch auf Betrieb der Festhallen während der Öffnungszeiten des Oktoberfests hätte. Die Zuteilungsverträge und die Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026 würden aber keine Rechtspflicht zum Betrieb der Zelte vorsehen.
Münchens OB Dominik Krause zeigte sich erleichtert nach der Entscheidung der Kammer: Diese sei ein wichtiges Signal und bestätige das Vorgehen der Landeshauptstadt München im Zulassungsverfahren für die großen Festzelte, wird Krause in einer Stellungnahme zitiert. „Es geht dabei nicht um Abschottung, sondern um die Wahrung dessen, was das Oktoberfest über Generationen hinweg geprägt hat und was seine internationale Strahlkraft ausmacht“, sagte er weiter.
Binnen zwei Wochen ist aber noch Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht möglich, wie die Regierung von Oberbayern erläuterte. Vom Recht auf eine Beschwerde will Wirt Alexander Egger Gebrauch machen, sagte sein Anwalt dem Münchner Merkur. Vor Ablauf dieser Beschwerdefrist darf die Landeshauptstadt nach den gesetzlichen Vorgaben die Zulassungsverträge hinsichtlich der beiden Zelte weiterhin nicht abschließen.
