Ab Ende 2026
Pass fürs Auto kommt: Das müssen Sie darüber wissen
Aktualisiert am 18.08.2026 – 12:07 UhrLesedauer: 3 Min.
Die neue Abgasnorm Euro 7 bringt mehrere Vorgaben für Neuwagen. Eine davon betrifft Informationen, die Käufer künftig gebündelt zu ihrem Auto erhalten.
Wer künftig einen Neuwagen kauft, bekommt nicht nur Schlüssel und Fahrzeugpapiere ausgehändigt. Für jedes Auto müssen die Hersteller auch einen sogenannten Umweltpass bereitstellen. Der Datensatz soll digital verfügbar sein, beispielsweise über den Bordcomputer oder einen QR-Code.
Der Umweltpass ist Teil der neuen Abgasnorm Euro 7. Sie gilt ab dem 29. November 2026 zunächst für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle. Ab dem 29. November 2027 müssen dann alle neu zugelassenen Pkw die Vorgaben erfüllen. Neben dem Umweltpass führt Euro 7 unter anderem neue Regeln für Bremsen- und Reifenabrieb sowie für die Haltbarkeit von Antriebsbatterien ein.
Was steht im neuen Umweltpass?
Der Umweltpass soll die Umweltwerte eines Fahrzeugs zum Zeitpunkt seiner Zulassung dokumentieren. Neben den Schadstoff- und CO2-Emissionen gehören dazu der Kraftstoff- beziehungsweise Stromverbrauch und bei Elektroautos die elektrische Reichweite. Auch die Motorleistung und Angaben zur Dauerhaltbarkeit der Batterie sollen darin zu finden sein.
Bei den Angaben zum Zeitpunkt der Zulassung soll es allerdings nicht bleiben. Fahrzeugnutzer sollen auch Zugang zu aktuellen Informationen erhalten, die das Auto selbst erfasst. Dazu zählen der Kraftstoff- beziehungsweise Stromverbrauch, der Alterungszustand der Antriebsbatterie und die Schadstoffemissionen. Wie diese Informationen im Einzelnen bereitgestellt werden, ist noch nicht abschließend festgelegt.
Für elektrifizierte Fahrzeuge ist zudem ein Batteriepass vorgesehen. Nach der UN-Regelung zur Haltbarkeit von Fahrzeugbatterien, die Bestandteil von Euro 7 wird, sollen Hersteller unter anderem Daten zum Gesundheits- und Ladezustand sowie zur Leistung und Kapazität der Batterie bereitstellen.
Euro 7 nimmt auch Bremsen und Reifen in den Blick
Euro 7 beschränkt sich nicht mehr auf das, was aus dem Auspuff kommt. Erstmals werden auch Partikel reguliert, die durch den Abrieb von Bremsen und Reifen entstehen.

Für Bremsen sind Grenzwerte für die Partikelmasse vorgesehen, die sich zunächst nach der Antriebsart unterscheiden. Ab 2035 soll ein einheitlicher Grenzwert unabhängig vom Antrieb gelten. Ab 2030 soll zusätzlich ein Grenzwert für die Anzahl der Partikel eingeführt werden. Dessen Höhe steht noch nicht fest. Auch der Reifenabrieb soll begrenzt werden. Das dafür vorgesehene Prüfverfahren und die Grenzwerte sind allerdings noch nicht vollständig festgelegt.
Bei den klassischen Abgaswerten fällt die Verschärfung dagegen geringer aus. Die Grenzwerte für die auf dem Prüfstand gemessenen Schadstoffe bleiben gegenüber der älteren Abgasnorm Euro 6 unverändert. Die Partikelgrenzwerte gelten künftig jedoch für alle Ottomotoren. Außerdem werden kleinere Partikel bei den Berechnungen berücksichtigt: Der Partikelzahl-Grenzwert erfasst künftig Partikel ab zehn statt bislang 23 Nanometern.
Neue Vorgaben für die Batterie von Elektroautos
Euro 7 macht erstmals Vorgaben dazu, wie viel Kapazität die Antriebsbatterien von Elektroautos und Plug-in-Hybriden nach einigen Jahren noch haben müssen. Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern darf die Speicherkapazität nicht unter 80 Prozent des ursprünglichen Werts liegen. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern müssen noch mindestens 72 Prozent vorhanden sein. Anforderungen an die verbleibende Reichweite sind nach Angaben des ADAC noch festzulegen.