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Home » Schluss mit „Cash only“? Klingbeil plant neues Gesetz zur Kartenzahlpflicht
Wirtschaft

Schluss mit „Cash only“? Klingbeil plant neues Gesetz zur Kartenzahlpflicht

MitarbeiterBy MitarbeiterSeptember 11, 2026
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Das Ende von „Cash only“

Neues Gesetz könnte den Alltag an der Kasse für immer verändern


Aktualisiert am 11.09.2026 – 12:10 UhrLesedauer: 4 Min.

imago images 0852923708Vergrößern des Bildes

Nur Barzahlung an der Currywurstbude, keine Kartenzahlung (Symbolbild): Die geplante Kartenpflicht soll „Cash only“ beenden. (Quelle: IMAGO/Sabine Gudath/imago)

Das Finanzministerium plant eine Revolution an der Kasse: Bargeld bleibt, aber digitale Zahloptionen sollen Pflicht werden. Ist das das Ende von „Cash only“?

Die Art und Weise, wie wir bezahlen, steht vor einer grundlegenden Veränderung. Ein Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums, das der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, sieht vor, dass Geschäfte künftig mindestens zwei Zahlungsmethoden anbieten müssen: Bargeld und eine digitale Bezahloption. „Cash only“-Schilder könnten damit bald der Vergangenheit angehören. Doch was bedeutet das für Verbraucher, Händler und die Gesellschaft insgesamt?

Die neue Realität an der Kasse

Ein Café in Berlin. Ein Schild an der Kasse: „Nur Bargeld.“ Wenige Straßen weiter, in einem hippen Restaurant, das Gegenteil: „Nur Kartenzahlung.“ Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird die Wahlfreiheit an der Kasse immer mehr zur Herausforderung.

Besonders hart trifft das Menschen ohne Bankkonto, Ältere ohne Smartphone oder Personen, die aus persönlichen oder finanziellen Gründen auf Bargeld angewiesen sind. Selbst routinierte Kartennutzer stehen manchmal vor Problemen – etwa, wenn sie ihre Karte vergessen haben oder einfach ihre Münzen loswerden wollen.

  • Immer mehr Kartenzahlung: EZB warnt vor schleichender Verdrängung von Bargeld

Diese Szenen könnten bald Geschichte sein. Das Finanzministerium plant eine gesetzliche Regelung, die Verbraucher schützen und gleichzeitig Steuerbetrug erschweren soll. Ziel ist es, dass alle Geschäfte, Restaurants und Dienstleister neben Bargeld auch eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Die Eckpunkte des Vorhabens werden derzeit mit anderen Ministerien abgestimmt, ein Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr folgen.

Die Fakten: Was steckt hinter den Plänen?

Das Eckpunktepapier des Finanzministeriums ist klar: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen selbst entscheiden können, wie sie bezahlen möchten. Bargeld bleibt gesetzliches Zahlungsmittel, doch digitale Optionen – etwa Kartenzahlung oder mobile Bezahlmethoden – sollen verpflichtend angeboten werden.

Auch Betriebe, die bislang noch ausschließlich Kartenzahlung anbieten, sollen künftig Bargeldzahlungen akzeptieren müssen. Die Regelung soll für den Handel, die Gastronomie und den Dienstleistungssektor gelten. Ausnahmen sind für nicht kommerzielle Organisationen wie Vereine oder Flohmärkte vorgesehen.

Die Initiative, angestoßen von Niedersachsen und Hamburg, ist Teil des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD. Sie soll nicht nur die Wahlfreiheit stärken, sondern auch die Transparenz im Zahlungsverkehr erhöhen. Digitale Zahlungen sind dokumentiert und können so Steuerhinterziehung und Geldwäsche erschweren. Doch die Pläne stoßen auf gemischte Reaktionen.

Bargeld gegen Karte: Eine gesellschaftliche Kontroverse

Die Diskussion um Bargeld und digitale Zahlungen ist längst eine gesellschaftliche Kontroverse. Auf der einen Seite stehen die Vorteile der Kartenzahlung: Sie ist bequem, schnell und sicher. Kein Wechselgeld, keine Tagesabrechnung, kein Risiko einer vollen Kasse.

Laut einer aktuellen YouGov-Studie wünscht sich eine deutliche Mehrheit (62 Prozent) der Verbraucher, auch in Restaurants bargeldlos zahlen zu können. Besonders bei Jüngeren ist das Bedürfnis groß: In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen halten 71 Prozent digitale Zahlungsmöglichkeiten für besonders wichtig.

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