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Home » Steuerbescheid: Bundesregierung plant wichtige Änderung
Wirtschaft

Steuerbescheid: Bundesregierung plant wichtige Änderung

MitarbeiterBy MitarbeiterOktober 6, 2026
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Finanzamt stellt um

Das soll sich ab 2027 beim Steuerbescheid ändern


Aktualisiert am 06.10.2026 – 14:16 UhrLesedauer: 3 Min.

Ein Mann nutzt das Online-Finanzamt Elster: Die Bundesregierung will Steuerbescheide ab 2027 stärker digitalisieren.Vergrößern des Bildes

Ein Mann nutzt das Online-Finanzamt Elster: Die Bundesregierung will Steuerbescheide ab 2027 stärker digitalisieren. (Quelle: Nico Tapia/dpa-tmn)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Eigentlich sollte der digitale Steuerbescheid schon ab 2026 zum Regelfall werden. Nun plant die Bundesregierung einen neuen Anlauf – mit geänderten Regeln.

Viele Steuerzahler könnten ihren Steuerbescheid künftig nicht mehr automatisch per Post erhalten. Die Bundesregierung will die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden deutlich ausweiten. Das geht aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes hervor. Demnach soll eine Neuregelung in der Abgabenordnung erstmals für Verwaltungsakte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 erlassen werden – also praktisch ab 2027.

Ganz neu ist das Vorhaben nicht. Schon zum Jahreswechsel 2025/2026 sollte in der Steuerverwaltung eigentlich ein größerer Digitalisierungsschritt erfolgen: Steuerbescheide sollten grundsätzlich elektronisch bereitgestellt werden, wenn auch die Steuererklärung digital eingereicht wurde. Papierbescheide wären damit stärker zur Ausnahme geworden.

Kurz vor dem geplanten Start wurde jedoch nachjustiert. Für das Jahr 2026 blieb es dabei, dass die Finanzämter im Einzelfall entscheiden können, ob sie einen Steuerbescheid digital oder weiterhin auf Papier bekannt geben. Ein automatischer Zwang zur digitalen Zustellung ist damit 2026 ausgeblieben.

Elektronischer Bescheid kommt nicht per Mail

Mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes nimmt die Bundesregierung nun einen neuen Anlauf. Geplant ist eine Änderung von § 122a der Abgabenordnung. Danach soll die elektronische Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten künftig breiter möglich sein.

Wichtig ist dabei: Steuerbescheide würden nicht einfach per E-Mail verschickt. Stattdessen sollen sie elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden, etwa über ein Nutzerkonto bei der Finanzverwaltung wie „Mein Elster“ oder über eine angebundene Steuersoftware.

Nach dem Entwurf soll es künftig nicht mehr entscheidend sein, ob die Steuererklärung zuvor elektronisch oder auf Papier abgegeben wurde. Maßgeblich wäre vielmehr, ob der Empfänger des Bescheids ein aktives Elster-Konto bei der Finanzverwaltung hat. Damit könnten künftig deutlich mehr Steuerzahler einen digitalen Bescheid erhalten.

Finanzamt kann sich anders entscheiden

Die geplante Regelung ist als sogenannte Soll-Vorschrift angelegt. Das bedeutet: Die Finanzverwaltung soll den elektronischen Weg nutzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie kann im Einzelfall aber weiterhin anders entscheiden und einen Bescheid per Post verschicken.

Damit bleibt ein gewisser Spielraum erhalten. Zugleich würde der digitale Kanal stärker als bisher zum Regelfall ausgebaut. Ziel ist es, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, Papier- und Portokosten zu senken und die Digitalisierung der Steuerverwaltung weiter voranzubringen.

Fristen laufen auch beim digitalen Bescheid

Für Steuerzahler ist die Umstellung vor allem wegen möglicher Fristen wichtig. Wird ein Steuerbescheid elektronisch bereitgestellt, gilt er rechtlich wie ein Papierbescheid. Ab der Bekanntgabe läuft insbesondere die einmonatige Einspruchsfrist.

Wer sein Elster-Postfach oder die genutzte Steuersoftware nur selten prüft, könnte dadurch wichtige Fristen verpassen. Um dem vorzubeugen, aktivieren Sie am besten die Benachrichtigungen oder prüfen Sie regelmäßig, ob neue Mitteilungen vom Finanzamt eingegangen sind.

Papierbescheid bleibt möglich

Auch künftig soll es Ausnahmen geben. Wer keinen Internetzugang hat oder wem die elektronische Kommunikation nicht zugemutet werden kann, etwa aus Alters- oder Gesundheitsgründen, kann weiterhin einen Steuerbescheid auf Papier beantragen.

Allerdings sieht der Gesetzentwurf auch hier eine wichtige Änderung vor: Anträge auf postalische Bekanntgabe sollen ab 2027 grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn Sie sie elektronisch über die vorgesehenen Schnittstellen stellen. Für Härtefälle sollen jedoch weiterhin besondere Regeln gelten.

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