Reformpläne
Kabinett: Kein Alkohol mehr für 14-Jährige
Aktualisiert am 12.08.2026 – 13:43 UhrLesedauer: 3 Min.
Familienministerin Prien will die Kinder- und Jugendhilfe neu ordnen. Das Ziel: Einfachere Abläufe, weniger Kosten. Als Anhängsel enthält die Reform eine Klausel zum „begleiteten Trinken“.
Für Konsum und Kauf von Bier, Wein und Sekt soll künftig eine strikte Altersgrenze von 16 Jahren gelten. Das Bundeskabinett billigte Pläne von Familienministerin Karin Prien (CDU), das „begleitete Trinken“ von 14- und 15-Jährigen unter Aufsicht der Eltern abzuschaffen. Dies ist Teil einer Reform der Kinder- und Jugendhilfe, die Zuständigkeiten neu ordnen und Milliardenkosten dämpfen soll. Das berührt unter anderem Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Sozialverbände befürchten Rückschritte.
Die Streichung des „begleiteten Trinkens“ hat inhaltlich wenig mit der Strukturreform zu tun, passte für Prien aber in den Gesetzentwurf, der jetzt in den Bundestag geht. Darin heißt es: „Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person erlaubt, wird gestrichen.“
Ziel ist, Jugendliche besser vor Gesundheitsgefahren durch Alkohol zu schützen. In einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse unterstützten das 2025 knapp zwei Drittel der Erwachsenen.
System „zukunftsfest aufstellen“
Der gesamte, 56 Seiten starke Gesetzentwurf hat ein umfassenderes Ziel: Als erster Teil einer Strukturreform sollen die Pläne helfen, die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt „zukunftsfest aufzustellen“, wie das Familienministerium unterstreicht. „Hilfen sollen schneller und passgenauer bei den Familien ankommen, kommunale Strukturen gestärkt, und unnötige Bürokratie abgebaut werden.“
Das hat Auswirkungen auf viele Punkte von der Unterbringung in Pflegefamilien bis zur vereinfachten Altersfeststellung bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen. Am meisten Unruhe lösten jedoch vorab Neuerungen für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen aus. Sie haben bei Hilfebedarf Anspruch auf eine Assistenz in Kita oder Schule.
Widerspruch vom SoVD
Vorgesehen ist laut dem aktuellen Entwurf, dass dies möglichst als „Gruppenangebote“ für mehrere Kinder und Jugendliche geleistet wird. Gibt es ein solches „infrastrukturelles Angebot“ vor Ort nicht, „besteht weiter ein individueller Anspruch auf die Anleitung und Begleitung“ als Einzelfallhilfe.

Die Formulierung wurde im Vergleich zu einem früheren Entwurf neu gefasst, denn Fachleute hatten Vorbehalte geäußert. „Besonders kritisch sehen wir die Möglichkeit, Schulassistenz stärker gemeinsam für mehrere Kinder zu organisieren“, sagte Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland der Deutschen Presse-Agentur. „Für manche Kinder kann eine gemeinsame Inanspruchnahme von Assistenz funktionieren.“ Das gelte aber nicht für Kinder mit komplexeren Behinderungen.
Milliardenkosten im System
Familienministerin Prien betonte, der individuelle Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfen bleibe „uneingeschränkt bestehen“. Doch erklärte die CDU-Politikerin auch, Familien müssten sich darauf verlassen können, auch künftig nötige Hilfen zu erhalten. „Dafür brauchen wir ein Unterstützungs- und Schutzsystem, das leistungsfähig, verlässlich und zugleich finanzierbar ist.“











