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Home » Kassenärzte-Chef Gassen wütet gegen Warkens Teilkrankschreibung
Wirtschaft

Kassenärzte-Chef Gassen wütet gegen Warkens Teilkrankschreibung

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 28, 2026
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Kassenärzte-Chef Gassen wütet gegen Warkens Teilkrankschreibung

Streit um Teilkrankschreibungen

„Absurder Ansatz“: Kassenärzte-Chef wütet gegen Warken-Plan

28.04.2026 – 09:28 UhrLesedauer: 1 Min.

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Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, bezeichnete den Vorschlag einer Teilkrankschreibung als absurd. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Ganz oder gar nicht? Laut Gesundheitsministerin Warken sollen sich Beschäftigte künftig auch teilweise krankschreiben lassen. Für Kassenärzte-Chef Gassen ist der Vorschlag „ein schlechter Witz“.

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplante Teilkrankschreibung abgelehnt. „Das halten wir für einen absurden Ansatz“, sagte Gassen der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe). „Alle sprechen von Entbürokratisierung, diese Regelung wäre das genaue Gegenteil“, fügte er hinzu.

Für eine Teilkrankschreibung müssten Ärztinnen und Ärzte Gassen zufolge eine Art Gutachten erstellen und dafür viele Details des Arbeitsverhältnisses beleuchten. Die genaue Kenntnis von Arbeitsplatz und Arbeitsumständen wäre dafür notwendig. „Wie sollen die Kollegen das leisten, vielleicht würfeln?“, sagte der Kassenärzte-Chef. Gleichzeitig werde die Vergütung gekürzt. „Das klingt nicht nur wie ein schlechter Witz, das ist auch einer.“

Der KBV-Chef bekräftigte stattdessen seine Forderung nach Karenztagen. „Ich erinnere an unseren Vorschlag, die Karenztage auszubauen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Arbeitstag verpflichtend zu machen“, sagte Gassen. Alleine dadurch ließen sich rund 300 Millionen Euro jährlich sparen. „Das wäre ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau“, sagte er.

In Warkens Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Ärzte eine „Teilarbeitsunfähigkeit in Höhe von 25, 50 oder 75 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit des Versicherten“ feststellen können. Vorbild ist Schweden.

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