Das sind die Voraussetzungen
Fettabsaugung wird ab Juli Kassenleistung
15.06.2026 – 14:51 UhrLesedauer: 2 Min.
Für viele Betroffene mit Lipödem ist das eine wichtige Änderung: Die Fettabsaugung wird ab Juli Kassenleistung – unabhängig vom Schweregrad.
Frauen mit einem Lipödem können künftig leichter eine Fettabsaugung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Ab dem 1. Juli 2026 wird die sogenannte Liposuktion unabhängig vom Schweregrad der Erkrankung als reguläre Kassenleistung angeboten. Bislang war die Kostenübernahme in der Regel auf Patientinnen mit einem schweren Lipödem (Stadium III) beschränkt. Nun entfällt dieses Kriterium.
Was ist ein Lipödem?
Ein Lipödem ist eine chronische Fettverteilungsstörung, die fast ausschließlich Frauen betrifft. Typisch sind symmetrische Fettansammlungen, die meist an den Beinen, teils aber auch an den Armen auftreten und oft mit Schmerzen, Druckempfindlichkeit und einer erhöhten Neigung zu Blutergüssen einhergehen. Hände und Füße bleiben dabei in der Regel ausgespart. Die Erkrankung kann die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen und schreitet für gewöhnlich im Laufe der Zeit fort.

Anders als bei gewöhnlichem Übergewicht handelt es sich beim Lipödem um krankhaft verändertes Fettgewebe, das in der Regel kaum auf Diäten oder Sport reagiert. Bei einer normalen Gewichtszunahme nehmen die Fettzellen im Fettgewebe an Größe zu, ihre Zahl bleibt jedoch gleich. Beim Lipödem hingegen verändert sich das Fettgewebe selbst, also dessen Struktur. Denn hier vermehren sich die Fettzellen im Fettgewebe. Im betroffenen Bereich steigt deren Zahl also an. Dadurch wird die Fettgewebeschicht in der Unterhaut allmählich dicker.
Betroffene können daher durch eine Gewichtsabnahme zwar ihr allgemeines Körpergewicht reduzieren, die typischen Fettansammlungen an Armen und Beinen bleiben jedoch meist bestehen. Das Lipödem ist also nicht die Folge einer ungesunden Lebensweise, sondern eine eigenständige Erkrankung.
Wann wird die Liposuktion bezahlt?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten, sofern zuvor konservative Therapieformen ausgeschöpft wurden. Dazu zählen etwa die sogenannte komplexe physikalische Entstauungstherapie, die aus manueller Lymphdrainage, Hautpflege, Kompressionsbehandlung und Bewegungstherapie besteht, sowie weitere Maßnahmen zur Linderung der Beschwerden.
Erst wenn diese Behandlung über mindestens sechs Monate keine ausreichende Besserung bringt, kann eine Liposuktion infrage kommen. Neu ist, dass das Krankheitsstadium dabei keine Rolle mehr spielt.
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Studie zeigte Nutzen der Behandlung
Der Entscheidung war eine Erprobungsstudie vorausgegangen. Sie untersuchte den Nutzen der Liposuktion im Vergleich zur komplexen physikalischen Entstauungstherapie. Die Ergebnisse zeigten, dass die operative Fettabsaugung Beschwerden wirksam lindern kann.
Daraufhin hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits im Herbst 2025 beschlossen, die Methode unabhängig vom Erkrankungsstadium in die vertragsärztliche Versorgung aufzunehmen.
Wer darf die Diagnose stellen?
Ob ein Lipödem vorliegt und eine Fettabsaugung sinnvoll ist, dürfen nur speziell qualifizierte Fachärzte beurteilen. Dazu zählen etwa Fachärzte für Venenerkrankungen (Phlebologen), Fachärzte für Erkrankungen des Lymphsystems (Lymphologen) und Fachärzte für Erkrankungen der Blutgefäße (Angiologen).










