Vor dem Hintergrund dieser Faktenlage wäre eine ersatzlose Streichung der unentgeltlichen Hautkrebsvorsorge genau der falsche Schritt. Auch das Argument, dass ja nur jeder Vierte sie in Anspruch nimmt, ist keine Begründung dafür. Im Gegenteil: Würde gesundheitspolitisch ebenso dafür geworben wie bei anderen Krebsarten, wir erinnern uns an Fernsehspots, die uns die turnusmäßige Darmspiegelung nahelegten, an Prominente, die sich ausdrücklich dafür einsetzten, dann käme vielleicht auch niemand auf die Idee, das Hautkrebsscreening aus dem Katalog der medizinischen Prävention zu werfen.
Darüber hinaus würde ein solches Vorgehen auch die soziale Ungleichheit in Deutschland vertiefen, denn uns allen zustehende Gesundheitsmaßnahmen wären künftig womöglich nur noch Privatpatienten und Selbstzahlern vorbehalten, die es sich leisten können. Kein gutes Zeichen. Das wirkt wie Zwei-Klassen-Medizin.
Seit Jahren sprechen sich Ärzte und andere Gesundheitsexperten deshalb dafür aus, die Effektivität des Hautkrebsscreenings zu verbessern. Das könnte auch dadurch geschehen, dass die breite Vorsorgemaßnahme auf Jüngere ab 20 Jahren ausgedehnt und zielgerichteter auf Risikogruppen zugeschnitten wird. Etwa so, wie es bei dem vor Kurzem eingeführten Lungenkrebsscreening praktiziert wird.
Dermatologisch wäre ein differenzierterer Zuschnitt auf Patienten mit Besonderheiten möglich: auf Menschen bestimmter Hauttypen, Personen, die unter familiärer Vorbelastung stehen oder sehr viele Muttermale aufweisen, die Probleme mit ihrem Immunsystem haben, sodass die Abwehrkräfte der Haut gegen Krankheitserreger oder schädliche Zellveränderungen nicht ausreichen. Nicht zu vergessen jene Patienten, die sich beruflich mehr als andere im Freien aufhalten und sich dabei der Sonnenstrahlung aussetzen.
Aber da Hautkrebs und seine Vorstufen auch bei den Nicht-Risikopatienten auftreten, und zwar täglich mehrfach sichtbar in den Hautarztpraxen, dürfen diese keineswegs außen vor bleiben. Auch zu warten, bis jemand symptomatisch wird, wie gefordert, verkennt die Lage – weißer Hautkrebs, der symptomatisch ist, ist meist fortgeschritten und oft nur noch mit stigmatisierenden und entstellenden Narben zu behandeln. Beim schwarzen Hautkrebs treten Symptome häufig erst im metastasierten Stadium auf und sind dann oft nur noch mit teuren Therapien oder palliativ behandelbar.
Eigentlich sollte man immer genauer vorgehen, etwa mit Auflichtmikroskopie (Dermatoskopie) für jeden, um pigmentierte und nicht-pigmentierte Hautveränderungen (also sowohl schwarzen als auch weißen Hautkrebs) analysieren zu können, sowie erforderlichenfalls mit digitaler Verlaufskontrolle. Eine lückenlose Dokumentation im Screening erleichtert die strukturierte Weiterversorgung der Patienten und die Vergleichsmöglichkeit im Verlauf der Jahre. Wer nun die Hautkrebsvorsorge abschafft, reduziert auch Innovationen wie KI-gestützte Analysen und moderne, aber kostenintensive Systeme, die dann von Hautärzten nicht mehr angeschafft werden. Zum Nachteil der Patienten und des Fortschritts.










