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Home » Bundesnetzagentur warnt vor kriminellen Briefen
Wirtschaft

Bundesnetzagentur warnt vor kriminellen Briefen

MitarbeiterBy MitarbeiterMai 18, 2026
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Bundesnetzagentur warnt vor kriminellen Briefen

Bundesnetzagentur als Absender

Betrugsbriefe zur Photovoltaik-Anmeldung im Umlauf


18.05.2026 – 10:03 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Dach-Solaranlage (Symbolbild): Betrüger missbrauchen den Namen der Bundesnetzagentur. (Quelle: U. J. Alexander/getty-images-bilder)

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Wer eine Solaranlage auf dem Dach hat, könnte demnächst Post bekommen. Diese sollte er jedoch lieber ignorieren.

Die Bundesnetzagentur warnt aktuell vor gefälschten Briefen, die im Umlauf sind. Darin werden Besitzer von Photovoltaikanlagen beschuldigt, ihre Anlage nicht korrekt im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Infolgedessen fordern die kriminellen Absender eine „Sanktionszahlung“. Die Behörde warnt, dass es sich bei diesem Schreiben um einen Betrugsversuch handelt. Der Absender ist nicht die Bundesnetzagentur.

  • Übersichtskarte: Dieses Bundesland hat die meisten Solaranlagen

Was in dem gefälschten Schreiben steht

Konkret heißt es in dem gefälschten Schreiben, dass der Empfänger seine Pflichten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Marktstammdatenregister-Verordnung (MaStRV) verletzt habe, weshalb ihm mit einem Verfahren gedroht wird. Es müsse eine „Sanktionszahlung“ von 41,60 Euro gezahlt werden. Der Zahlungsempfänger ist angeblich ein Konto der Bundesnetzagentur. Werde der Betrag nicht gezahlt, werde eine „volle Sanktion“ von 208 Euro fällig, heißt es in dem Schreiben weiter.

Am Ende des Schreibens wird außerdem darum gebeten, Kontodaten oder andere persönliche Informationen an eine E-Mail-Adresse zu senden: bnetza@mail.de. Diese Adresse ist jedoch gefälscht und stammt nicht von der Bundesnetzagentur.

  • Erlaubt oder verboten? Mehrere Balkonkraftwerke in einem Haushalt

So erkennen Sie den Betrug

Die Behörde erklärt, wie Sie den gefälschten Brief erkennen:

  • Absenderadresse
    Die angegebene Adresse entspricht nicht der echten Anschrift der Bundesnetzagentur.
  • Außenstelle
    Die „Außenstelle Sömmerda“ existiert bei der BNetzA nicht.
  • Vorwahlangaben
    Statt der korrekten Vorwahl 0228 für Bonn tauchen oft 0229 oder 0223 auf.
  • Betreff
    Im Betreff steht beispielsweise „Hinweis auf Pflichtverstöße nach EEG und MaStRV Zahlung einer EEG-Sanktionszahlung“.
  • E-Mail-Adresse
    Es wird die E-Mail-Adresse bnetza@mail.de genannt. Diese existiert bei der Bundesnetzagentur nicht.
  • Unterzeichner
    Das Schreiben trägt keinen realen Namen oder eine Unterschrift.

Wer einen Brief mit derartigen Merkmalen erhält, sollte auf keinen Fall auf die Forderungen eingehen oder darauf reagieren. Der Empfänger sollte weder Geld überweisen noch persönliche oder bankbezogene Informationen mitteilen. Stattdessen sollte die Polizei informiert und Anzeige erstattet werden – auch wenn kein Schaden entstanden ist.

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