Erleichterung für Versicherte
Änderung bei wichtigem Rentenschreiben
07.10.2026 – 11:05 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Rentenversicherung hat ihre Rentenauskunft überarbeitet. Versicherte sollen nun leichter erkennen, wann sie in Rente gehen können und mit welchen Beträgen sie rechnen dürfen.
Wer wissen möchte, wann ein vorgezogener Ruhestand möglich ist und wie hoch die Altersrente voraussichtlich ausfällt, soll die Angaben künftig schneller finden: Die Deutsche Rentenversicherung hat ihre Rentenauskunft neu gestaltet. Eine tabellarische Übersicht zeigt, ab wann die Regelaltersrente und verschiedene vorgezogene Altersrenten infrage kommen.
Die Rentenauskunft enthält außerdem Angaben dazu, ob die nötige Mindestversicherungszeit für die jeweilige Rentenart bereits erfüllt ist oder noch erfüllt werden kann. Grundlage ist die aktuell geltende Rechtslage.
Rentenhöhe wird geschätzt
Für die verschiedenen Altersrenten weist die Auskunft auch mögliche Rentenhöhen aus. Dabei geht die Rentenversicherung davon aus, dass sich das Versicherungskonto bis zum Rentenbeginn ähnlich entwickelt wie im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Die Beträge sind daher eine Hochrechnung und keine Garantie für die spätere Rentenhöhe. Lesen Sie hier, wie sich Ihre Rente genau berechnet.
Zusätzlich enthält die Auskunft Berechnungen zu den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung, die auf die Rente anfallen. So lässt sich besser einschätzen, welcher Betrag nach diesen Abzügen monatlich zur Verfügung stehen könnte.
Gibt es ungeklärte Lücken im Versicherungsverlauf, nennt das Schreiben die betreffenden Zeiträume. Versicherte werden aufgefordert, diese über eine Kontenklärung zu schließen. Das kann helfen, die Rente später zügig und in der richtigen Höhe zu berechnen.

Rentenauskunft und Renteninformation sind nicht dasselbe
Die Rentenauskunft bekommen Versicherte ab dem 55. Lebensjahr automatisch alle drei Jahre zugeschickt. Sie können sie aber auch unabhängig vom Alter kostenlos anfordern – etwa über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung. Kostenpflichtige Dienstleister sind dafür nicht nötig, versuchen aber regelmäßig Rentenversicherte für ihre Leistungen zu gewinnen. Die Rentenversicherung warnte bereits davor.
Davon zu unterscheiden ist die Renteninformation: Sie wird jährlich verschickt und gibt einen kürzeren Überblick über die bisher erworbenen Ansprüche. Darin steht unter anderem, wie hoch die Altersrente zum regulären Rentenbeginn voraussichtlich wäre, wenn weiterhin Beiträge wie im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre gezahlt würden. Auch eine mögliche Erwerbsminderungsrente wird aufgeführt.
Die erste Renteninformation erhalten Versicherte, wenn sie mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre Beitragszeiten vorweisen können. So viele Jahre sind als sogenannte Wartezeit nötig, um überhaupt Anspruch auf die gesetzliche Rente zu haben.
Wer sich im Kundenportal der Rentenversicherung registriert, kann einstellen, die Unterlagen künftig nur noch elektronisch zu erhalten. Eine weitere Übersicht bietet die Digitale Rentenübersicht: Dort können Versicherte ihre Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge einsehen.