Reform der gesetzlichen Krankenversicherung
Wechsel in die PKV: Was viele Gutverdiener übersehen
28.04.2026 – 18:06 UhrLesedauer: 4 Min.
Die gesetzliche Krankenversicherung könnte für Gutverdiener bald deutlich teurer werden. Viele könnten darum in die private Krankenversicherung wechseln. Doch ist das wirklich eine gute Idee?
Um die finanziell schwierige Lage der gesetzlichen Krankenkassen zu entspannen, will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken unter anderem die Beitragsbemessungsgrenze einmalig um zusätzliche 300 Euro anheben. Wer mehr verdient, würde in Zukunft auch mehr für seine GKV zahlen. Gleichzeitig soll auch die beitragsfreie Familienversicherung eingeschränkt werden.
Die GKV-Reform könnte laut Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums jedoch zu einer „Wechselwelle“ in die private Krankenversicherung (PKV) führen. Rund 100.000 bisherige GKV-Versicherte könnten aufgrund der Mehrbelastungen in die PKV wechseln, glaubt das Ministerium. Zum Vergleich: 2025 wechselten bereits 102.000 Versicherte von der GKV in die PKV. Durch die Reform, so die Befürchtung, könnte sich der „Abwanderungseffekt“ praktisch verdoppeln. Doch ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte gut überlegt sein.
Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 stärker steigen als zuvor. Die Grenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen. Auf das Bruttogehalt, das über dieser Grenze liegt, werden indes keine weiteren Beiträge erhoben.
Vorweg: Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr angepasst. Je nachdem, wie sich die Löhne entwickeln, steigt die Beitragsbemessungsgrenze. Diese automatische Anpassung erfolgt auch im kommenden Jahr. Zusätzlich will Gesundheitsministerin Warken die Grenze jedoch einmalig um weitere 300 Euro anheben.
Gleichzeitig soll auch die beitragsfreie Familienversicherung weitgehend entfallen. Bislang sind Ehe- und Lebenspartner kostenfrei mitversichert, wenn sie kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen (weniger als 565 Euro im Monat) haben, ihr Partner aber gesetzlich versichert ist. Künftig soll der arbeitende Partner 3,5 Prozent seines beitragspflichtigen Einkommens für die Krankenversicherung des Partners zahlen. Auch hier sind Gutverdiener entsprechend stärker betroffen. Allerdings plant das Bundesgesundheitsministerium Ausnahmen. Weiterhin beitragsfrei mitversichert sind:
Das Bundesgesundheitsministerium geht von 5,4 Millionen Versicherten aus, die von einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze betroffen wären. Ökonomen des Instituts der Deutschen Wirtschaft sehen gar 6,3 Millionen Betroffene, für die die GKV teurer werden würde.
Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 Euro im Monat. Durch die Erhöhung um 300 Euro würde sie auf 6.112,50 steigen. Hinzu käme die reguläre Anhebung. Die Mehrbelastung für Gutverdiener könnte so auf rund 500 Euro im Jahr steigen.
Deutlich schwerer wiegt indes die weitgehende Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung. Bei einem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze wären das laut Berechnungen des Iges-Instituts für den „Spiegel“ Beiträge von über 200 Euro im Monat und rund 2.500 Euro im Jahr.










