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Sie können in der Spree in Berlin, in der Pariser Seine oder in der niederländischen Maas schwimmen, da diese als sichere Badegewässer gelten.
Die EU-Wassergesetzgebung bestimmt, ob die Badegewässerqualität anhand des Gehalts an Fäkalienbakterien und Schadstoffen als ausgezeichnet, gut, ausreichend oder schlecht eingestuft wird.
Der jüngste EU-Badegewässerbericht der Europäischen Umweltagentur (2026) ergab, dass sich im Jahr 2025 nur 1,5 Prozent der europäischen Gewässer in einem schlechten Zustand befanden. 88 Prozent der Küstengewässer wurden als ausgezeichnet bewertet, verglichen mit 78 Prozent der Seen und Flüsse. Österreich, Bulgarien, Zypern und Griechenland verfügten über die Badegewässer mit der höchsten Qualität, über 95 Prozent wurden als ausgezeichnet eingestuft.
Die Badegewässerrichtlinie schützt die Bürger vor Gesundheitsrisiken, indem sie Fäkalienbakterien wie Escherichia coli und intestinale Enterokokken in Europas Badestellen überwacht.
Es verlangt von den Mitgliedstaaten, die Badegewässerqualität zu überwachen, zu bewerten und darüber Bericht zu erstatten, wobei pro Badestelle und in jeder Saison mindestens vier Proben zur Untersuchung auf Bakterien herangezogen werden. Nationale Regierungen müssen die Bürger außerdem aktiv über die Qualität der Badegewässer und mögliche Gefahren informieren.
Die Richtlinie ist Teil eines umfassenderen EU-Rahmens der Wassergesetzgebung, der die Wasserressourcen allgemeiner schützt, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen.
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