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Home » Viele Jüngere für «Nur Ja heißt Ja» im Sexualstrafrecht
Politik

Viele Jüngere für «Nur Ja heißt Ja» im Sexualstrafrecht

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 17, 2026
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Viele Jüngere für «Nur Ja heißt Ja» im Sexualstrafrecht

Nach Bundesratsentscheidung

Viele Jüngere für „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht

Aktualisiert am 17.07.2026 – 05:30 UhrLesedauer: 3 Min.

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Die Debatte um eine mögliche Verschärfung des Sexualstrafrechts wird teils sehr emotional geführt. (Symbolbild) (Quelle: Christoph Reichwein/dpa/dpa-bilder)

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Eine neue Umfrage zeigt: 46 Prozent der Deutschen wünschen sich das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht. Besonders Jüngere sprechen sich dafür aus. Ältere sind eher skeptisch.

Knapp jeder zweite Bundesbürger hielte es für richtig, wenn sexuelle Handlungen ohne ausdrückliches Einverständnis in Zukunft strafbar wären. Für einen Wechsel hin zum Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht sprachen sich in einer repräsentativen Befragung im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur 46 Prozent der Befragten aus. 32 Prozent der Teilnehmer der Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov befürworteten eine Beibehaltung des aktuell geltenden Grundsatzes „Nein heißt Nein“. 22 Prozent der insgesamt 2.230 Menschen, die zwischen Freitag und Montag an der Umfrage teilnahmen, trauten sich in dieser Frage kein Urteil zu.

Frauen und Männer sehen die Sache ähnlich

Große Unterschiede zwischen den Geschlechtern fördert die Umfrage nicht zutage. Einen Wechsel hin zu „Nur Ja heißt Ja“ fänden demnach 45 Prozent der Männer und 46 Prozent der Frauen richtig. Eine signifikante Rolle spielt dagegen das Alter. Von den Befragten im Alter zwischen 18 und 29 Jahren befürworteten 62 Prozent eine entsprechende Reform. Unter den Bundesbürgern im Alter zwischen 30 und 49 Jahren sind es rund 12 Prozentpunkte weniger. Am niedrigsten ist der Anteil der Befürworter von „Nur Ja heißt Ja“ unter den Menschen im Alter zwischen 50 und 59 Jahren mit 37 Prozent.

Länderkammer ist dafür

Der Bundesrat hatte sich am Freitag für die Einführung des Grundsatzes „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht ausgesprochen. Ein entsprechender Entschließungsantrag, der von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern vorangetrieben wurde, fand in der Länderkammer eine Mehrheit. Nun steht es im Ermessen der Bundesregierung, ob sie den Vorschlag der Länder aufnimmt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist dafür. In der Union gibt es allerdings noch bei einigen Politikern Zweifel, ob dies der richtige Weg ist. Im Juni hatte Hubig bereits angekündigt, für Jugendliche werde das Prinzip des „Nur Ja heißt Ja“ auf jeden Fall kommen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD finden sich zwar einige Vorhaben zum Schutz von Frauen vor Gewalt – etwa die elektronische Fußfessel für gewalttätige Ex-Partner. Eine Änderung, wie sie nun der Bundesrat vorgeschlagen hat, ist dort aber nicht erwähnt.

BundestagVergrößern des Bildes
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist zuversichtlich, dass die Koalition sich in Richtung „Nur Ja heißt Ja“ bewegen wird. (Archivfoto) (Quelle: Elisa Schu/dpa/dpa-bilder)

Reform vor zehn Jahren

Bis 2016 sah das Sexualstrafrecht vor, dass der Täter das Opfer mit Gewalt, beziehungsweise durch Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist, zu sexuellen Handlungen nötigt. Vor zehn Jahren wurde dann entschieden, dass nicht länger ausschließlich Zwang, sondern der entgegenstehende Wille der betroffenen Person im Mittelpunkt stehen solle. Seither gilt das „Nein heißt Nein“-Modell.

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