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Home » Verwahrung per Notar und Nachlassgericht
Wirtschaft

Verwahrung per Notar und Nachlassgericht

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 11, 2026
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Verwahrung per Notar und Nachlassgericht

Letzten Willen sichern

Darum sollten Sie Ihr Testament hinterlegen


Aktualisiert am 11.06.2026 – 15:50 UhrLesedauer: 3 Min.

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Testament hinterlegen: Der letzte Wille will im Erbfall auch gefunden werden. Daher kann er beim Zentralen Testamentsregister registriert werden. (Quelle: Silvia Marks/dpa-tmn)

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Wer sein Erbe regeln will, kann ein Testament aufsetzen. Doch wo wird das Dokument hinterlegt? Und was gibt es alles zu beachten?

Wenn Sie vorsorgen und ein Testament aufsetzen möchten, ist das zunächst eine sinnvolle Entscheidung, um Ihren Nachlass zu regeln. Im zweiten Schritt sollten Sie sich jedoch darüber Gedanken machen, ob Sie das Testament zu Hause aufbewahren, von einer Vertrauensperson hüten – oder es professionell verwahren lassen möchten.

In letzterem Fall können Sie es bei einem Amtsgericht hinterlegen. Wie das geht, was das kostet und welche Vorteile das bietet, erfahren Sie hier.

Warum sollte ich mein Testament hinterlegen?

Grundsätzlich dürfen Sie ein Testament überall aufbewahren – sogar unter dem Kopfkissen. Allerdings ist es dort nicht allzu sicher. Besser ist es, das Testament amtlich verwahren zu lassen – bei einem Nachlassgericht.

In diesem Fall ist Ihr letzter Wille vor Verlust und Unterdrückung geschützt. Unterdrückung meint, dass ein Nachkomme ein Testament zurückhält, um sich einen Vorteil zu verschaffen.

  • Erste, zweite, dritte Ordnung: Wie die gesetzliche Erbfolge aussieht
  • Verlust des Partners: Wie die gesetzliche Erbfolge bei Eheleuten aussieht

Wie verfasse ich ein Testament – und wie hinterlege ich es?

Um ein Testament zu verfassen, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege offen: Sie können sich Hilfe von einem Notar holen – oder Sie setzen es selbstständig auf. Davon hängt auch ab, wie Sie es hinterlegen können.

Testament mit einem Notar verfassen

Ein Notar berät Sie zur genauen Ausgestaltung des Testaments, erstellt den Entwurf und beurkundet dann den letzten Willen. Vom Notar wird das Testament automatisch zur Verwahrung an das zuständige Amtsgericht übergeben und außerdem im Zentralen Testamentsregister eingetragen.

Für das eingereichte Testament stellt das Nachlassgericht ein Hinterlegungsschein aus. Wer den Vorgang geheim halten will, kann aber auch darauf verzichten.

So finden Sie einen passenden Notar
Bei der Suche nach einem Notar hilft das Portal „notar.de“ der Bundesnotarkammer weiter. Dort können Sie unter anderem nach dem Umkreis oder Sprachkenntnissen filtern.

Die Notarkosten sind abhängig vom Nettovermögen des Testierenden. Darunter fallen Geldwerte oder auch Immobilien. Verbindlichkeiten werden bis zu einem bestimmten Grad abgezogen. Was für Kosten genau anfallen, lesen Sie hier.

Testament selbstständig aufsetzen

Wenn Sie das Testament ohne die Hilfe eines Notars verfassen, können Sie es ebenfalls bei einem Amtsgericht hinterlegen lassen. Das geschieht allerdings nicht automatisch. So gehen Sie vor:

1. Schreiben Sie das Testament. Wichtig dabei: Sie müssen es zwingend handschriftlich verfassen (mehr dazu hier). Außerdem müssen Sie den Verfassungsort sowie das -datum festhalten und unterschreiben. Der Grund: Das Amtsgericht prüft Ihr Testament nicht auf formelle oder inhaltliche Fehler – es hinterlegt es lediglich. Ist das Dokument rechtlich unwirksam, gilt nach dem Tod im Zweifel die gesetzliche Erbfolge. Lesen Sie hier, aus welchen Gründen ein Testament ungültig wird.

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