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Home » Einkommensteuer-Reform: Reiches Ministerium kritisiert Klingbeil-Entwurf
Politik

Einkommensteuer-Reform: Reiches Ministerium kritisiert Klingbeil-Entwurf

MitarbeiterBy MitarbeiterSeptember 1, 2026
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„Heimliche Steuererhöhung“

Reiches Ministerium kritisiert Klingbeil – der reagiert pikiert


Aktualisiert am 01.09.2026 – 14:57 UhrLesedauer: 3 Min.

imago images 0835990800Vergrößern des Bildes

Öfter unterschiedlicher Meinung: Finanzminister Lars Klingbeil (l.) und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche. (Quelle: IMAGO/(c) Mike Schmidt/imago)

Dicke Luft am Kabinettstisch: Vor der geplanten Reform der Einkommensteuer kritisiert das Wirtschaftsministerium den Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium als „heimliche Steuererhöhung“. Klingbeil reagiert spitz.

Kurz bevor am Mittwoch das Bundeskabinett die Einkommensteuerreform beschließen will, kritisiert das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) den Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD). In einem Brief dringt Reiches Staatssekretär Thomas Steffen auf den – bislang nicht geplanten – vollständigen Ausgleich der „kalten Progression“. Sein Schreiben an seinen Amtskollegen Rolf Bösinger liegt t-online vor. Zuerst hatte der Journalist Robin Alexander vom Podcast „Machtwechsel“ auf der Plattform X darüber berichtet.

In dem Schreiben heißt es wörtlich: „Erstens haben wir weiterhin die klare Erwartung, dass die Steuerpolitik die Wachstumsagenda der Bundesregierung durch gezielte Entlastungen flankiert.“ Zweitens seien „zusätzliche Belastungen abzulehnen“, insbesondere am oberen Rand der Einkommensverteilung, da dies mittelfristig zu Reaktionen der Steuerzahler führen dürfte – und damit nicht zu zusätzlichen Einnahmen. „Zudem sind progressionsbedingte Belastungen im Zusammenhang mit der allgemeinen Preissteigerung zu vermeiden.“

Letzteres meint, dass viele Arbeitnehmer aufgrund der Inflation ein höheres Gehalt heraushandeln oder per Tarifabschluss bekommen, dann allerdings aufgrund des progressiven anwachsenden Steuertarifs mehr Steuern zahlen. Auf diese Weise verdient der Staat an den Gehaltserhöhungen der Bürger mit.

„Inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung“

Reiches Staatssekretär Steffen kritisiert das in seinem Brief: „Die aktuelle Bundesregierung wäre die erste Bundesregierung seit 2015, die keinen vollständigen Abbau der kalten Progression gesetzlich veranlasst. Ergebnis ist eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung.“ Sein Vorschlag an das für Steuern zuständige Finanzministerium: Der Steuertarif und seine Eckwerte sollten so angepasst werden, wie es der für Herbst erwartete Steuerprogressionsbericht beschreibt. Langfristig solle der Tarif insgesamt „auf Räder“ gestellt werden. Bedeutet: Der Steuertarif würde automatisch an die Inflation angepasst, ohne dass immer wieder eine Gesetzesänderung nötig ist.

Das Wirtschaftsministerium kritisiert außerdem, dass die Steuerbelastung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zunehme. Er spricht sich deshalb dafür aus, dass es einfacher werden müsse für Personengesellschaften, sich wie Kapitalgesellschaften besteuern zu lassen. Das betrifft viele Mittelständler. Zuletzt plädiert Steffen dafür, die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz im Rahmen einer „größeren Steuerstrukturreform“ anzupassen. Und er regt an: Der Rest-Soli, den Steuerzahler mit sehr hohen Einkommen sowie Unternehmen zahlen müssen, solle komplett abgeschafft werden.

Ein Brief, wie ihn Steffen an Bösinger schreibt, ist ein ungewöhnlicher Vorgang, wenn auch nicht ohne Beispiel. Normalerweise stimmen die Ministerien Gesetzentwürfe vor der Kabinettsverfassung untereinander ab. Auf die Tagesordnung des wöchentlichen Regierungstreffens kommt nur, was schon „geeint“ ist, sodass Gesetzentwürfe einstimmig beschlossen werden können.

Nicht der erste Streit zwischen Reiche und Klingbeil

Das Kabinett soll am Mittwoch grünes Licht für die Einkommensteuerreform geben. Klingbeil hat die Presse bereits zu einem Statement nach dem Beschluss eingeladen. Die Spitzen der schwarz-roten Koalition hatten sich Anfang Juli auf die Grundzüge der Reform geeinigt, die in zwei Stufen 2027 und 2028 in Kraft treten soll.

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