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Home » Verbraucherzentrale warnt vor diesen dubiosen Online-Portalen
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Verbraucherzentrale warnt vor diesen dubiosen Online-Portalen

MitarbeiterBy MitarbeiterOktober 12, 2026
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Hohe Rechnungen

Verbraucherzentrale warnt vor diesen Online-Formularen


12.10.2026 – 14:15 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Ein Gebäude der Verbraucherzentrale: Viele Menschen wenden sich aktuell an die Verbraucherzentrale Hamburg. (Quelle: IMAGO/Christian Ohde/imago)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Manche Onlineportale stellen Rechnungen, obwohl kein Auftrag abgeschlossen wurde. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt.

Ein Nachsendeauftrag, eine Vorsorgevollmacht, eine Frage zum Rundfunkbeitrag: Vieles davon lässt sich heute online erledigen. Doch nicht jede Seite, die bei der Suche zuoberst auftaucht, gehört zu einer Behörde oder zur Post. Oft stecken private Anbieter dahinter, die man für solche Dienste beauftragen kann – und die lassen sich dafür bezahlen.

Neu ist, was die Verbraucherzentrale Hamburg nun beobachtet: Auf einigen Portalen sollen Verbraucher selbst dann zahlen, wenn sie das Ausfüllen des Formulars abbrechen und gar keine kostenpflichtige Bestellung abschließen. Kurz darauf landet dennoch eine Rechnung im Postfach.

  • Neue Betrugsmaschen: Kriminelle klingeln als Verbraucherschützer
  • Fake-Shop-Falle: Verbraucherzentralen warnen vor perfider Betrugsmasche

Diese drei Portale nennt die Verbraucherzentrale

Die Warnung betrifft die Seiten verbrauchervorlagen.de, rundfunkbeitragsservices.de und post-kundenportal.com. Das Vorgehen ähnelt sich, die Begründungen unterscheiden sich im Detail:

  • verbrauchervorlagen.de: Nach Kenntnis der Verbraucherzentrale wurden von Betroffenen 40 Euro verlangt, obwohl sie das Erstellen einer Vorsorgevollmacht nicht abgeschlossen hatten. Der Anbieter beruft sich auf einen sogenannten Aufwandsersatz. Mittlerweile werden sogar 59,90 Euro pro Dokument als Preis genannt.
  • post-kundenportal.com: Hinter der Seite steckt ein privater Anbieter für Nachsendeaufträge. In den Vertragsbedingungen ist von einem „Aufwandsersatz für die bereits erbrachte Prüfleistung“ die Rede.
  • rundfunkbeitragservices.de: Hier gilt ein Auftrag bereits nach der Eingabe des Namen und der Kontaktdaten als begonnen. Werden fehlende Angaben nicht nachgereicht, will der Anbieter eine Aufwandsentschädigung verlangen.

Eine Gemeinsamkeit fällt auf: Im Impressum aller drei Seiten ist dieselbe US-amerikanische Anschrift angegeben – 131 Continental Drive in Newark im Bundesstaat Delaware.

Die Verbraucherzentrale stellt dazu klar: „Ein angefangenes Formular ist noch lange kein Vertrag“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wer einen Auftrag nicht zu Ende führt und nicht auf einen Bestell-Button klickt, muss auch nichts bezahlen.“

Was Betroffene tun sollten

Private Drittanbieter im Internet sind kein neues Problem. Wer online nach Nachsendeaufträgen, Angeboten rund um den Rundfunkbeitrag oder behördlichen Dokumenten sucht, landet immer wieder auf kommerziellen Portalen statt bei der offiziellen Stelle.

Neu ist, was die Verbraucherzentrale Hamburg nun beobachtet. Schon bisher zahlte man zu viel für eine Leistung, die man bestellt hatte. Jetzt sollen Betroffene zudem auch dann zahlen, wenn sie den Vorgang gar nicht abgeschlossen haben.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät dazu, Forderungen nicht nachzukommen und ihnen schriftlich zu widersprechen. Ohne wirksamen kostenpflichtigen Vertrag besteht keine Zahlungspflicht, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. Allein die Eingabe persönlicher Daten wie Name und E-Mail-Adresse oder das begonnene Ausfüllen eines Formulars reiche nicht aus. E-Mails, Rechnungen und Mahnungen sollten als Beweise aufbewahrt werden.

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