Malsack-Winkemann sagte an sechs Verhandlungstagen im Sommer 2024 aus, beantwortete später noch einmal Fragen und wies alle Vorwürfe zurück: Die Anklage sei ein „Ammenmärchen“, um „eine terroristische Vereinigung zu konstruieren“. Der Leiter des militärischen Arms, Rüdiger von Pescatore, sei sogar ihr Gegenspieler gewesen.
„Ich bin keine Königliche Hoheit“
Damit wollte sie wohl deutlich machen, dass sie mit möglichen dortigen Plänen nichts zu tun hatte. Der „Rat“, das vorgebliche Kabinett einer neuen Regierung, war demnach nur eine Runde, in der gut gegessen, getrunken und diskutiert worden sei. So ähnlich schilderte es auch Heinrich XIII. Reuß, der im Prozess vielfach Aussagen gemacht hat: „Gesprächskreis intellektueller Personen mit wechselnden Themen“ – und er habe als Gastgeber ja auch öfter mal den Raum verlassen und manches verpasst. Auch der Prinz sieht sich als strikter Gegner von Gewalt, und er habe nur moderiert. Er wehrt sich auch gegen die Rolle als Rädelsführer: „Ich bin weder Königliche Hoheit noch Chef von Leuten, die behaupten, ich wäre ihr Chef.“
Die Freilassungen: Der Verteidiger von Prinz Reuß, Roman von Alvensleben, forderte im Mai auch, sein Mandant solle aus der U-Haft entlassen werden. Es geht dabei nicht um Schuld oder Unschuld, sondern um eine Verhältnismäßigkeitsfrage, die mit zunehmender Verfahrensdauer anders bewertet werden kann.
Die Gerichte müssen entscheiden: Ist bei einer Verurteilung mit einer erheblichen Freiheitsstrafe zu rechnen, die das Ausmaß der bisherigen Untersuchungshaft deutlich übersteigt? Droht keine lange weitere Haft mehr, gibt es auch wenig Fluchtgrund. Inzwischen hat ein Großteil der Angeklagten in Frankfurt, Stuttgart und München beantragt, freigelassen zu werden.
Der Antrag von Reuß wurde ebenso zurückgewiesen wie der von Thomas T. in München: T. ist zuletzt am 13. Juli gescheitert mit seinem Freiheitswunsch. Die Begründungen liefern Fingerzeige. Ein Münchner Gerichtssprecher sagte t-online dazu: „Der Senat geht davon aus, dass der Angeklagte T. im Falle einer Verurteilung mit einer erheblichen Freiheitsstrafe zu rechnen hat, die das Ausmaß der bisherigen Untersuchungshaft deutlich übersteigt.“
Mit längerer Prozessdauer kommen mehr Angeklagte frei
Anders verlief es bei Vitalia B., der 42-jährigen Lebensgefährtin des Prinzen. Sie konnte im Dezember 2025 nach fast genau drei Jahren Haft das Gefängnis verlassen. Ihr Haftbefehl wurde aufgehoben. Die Erste war sie nicht im Prozess, die in Freiheit kam. Das war Seherin Hilde L.











