Echte Geheimdienste, nicht nur Nachrichtendienste: Die Bundesregierung will, dass ihre Spione nicht mehr nur zuschauen müssen, sondern auch eingreifen können. Ein Paradigmenwechsel.
Es ist ein Satz, der in kaum einer größeren Rede von Friedrich Merz fehlt: „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden.“ Es gibt sie längst, soll das heißen, die hybriden Angriffe auf Deutschland. Unter anderem, aber nicht nur aus Russland.
Schon im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung deshalb vorgenommen, den deutschen Nachrichtendiensten mehr Befugnisse zu geben. Das Ziel ist klar, Innenminister Alexander Dobrindt hat es Anfang des Jahres öffentlich formuliert. Aus dem Nachrichtendienst, sagte er damals, solle „nun ein echter Geheimdienst“ werden. Er bezog sich auf das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, für das er zuständig ist. Aber es gilt auch für den Bundesnachrichtendienst, BND, der dem Kanzleramt untersteht.
„Geheimdienst“ – das heißt vor allem, dass BfV und BND künftig nicht nur Informationen sammeln, sondern auch aktiv eingreifen sollen, um Gefahren abzuwehren. Von Manipulation über Sabotage bis hin zu Täuschung soll ihnen vieles erlaubt sein. Es ist ein Paradigmenwechsel, denn alles Handfeste ist in Deutschland bislang den Polizeien vorbehalten. Die aktuelle Bedrohungslage aber macht eine Reform nötig, so sieht die Bundesregierung das. Und so sehen es grundsätzlich auch viele andere.
Es soll und muss jetzt schnell gehen mit der Reform. Am Mittwoch will das Kabinett den schon veröffentlichten Gesetzentwurf beschließen. Er ist zuletzt noch leicht angepasst worden, allerdings nur mit „technischen Klarstellungen“, wie es aus Regierungskreisen heißt. Dann folgt das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat. Und schon am 1. Januar sollen sie zurückschlagen dürfen, die neuen Geheimdienste.

Keine „Lizenz zum Töten“, aber vieles andere
Fast 700 Seiten ist der Gesetzentwurf lang, mit dem „in Anbetracht der verschärften Bedrohungslage“ nun die „Aufklärungs- und Weiterverarbeitungsfähigkeiten“ des Verfassungsschutzes und des BND „modernisiert und gestärkt werden“ sollen, wie es darin in Behördendeutsch heißt.
Der Entwurf enthält diverse Änderungen, die den Diensten mehr Möglichkeiten geben. Der BND soll etwa künftig Informationen nicht nur direkt am Datenkabel abgreifen, sondern auch vorübergehend speichern dürfen. Sogenannte Onlinedurchsuchungen von Rechnern und Handys sollen dem Auslandsdienst auch im Inland erlaubt werden, sofern es einen Bezug zum Ausland gibt.
Der Paradigmenwechsel aber besteht in der neuen Ausnahme vom sogenannten Trennungsgebot. Es regelt grundsätzlich, dass die Nachrichtendienste in Deutschland nur beobachten dürfen und es die Polizeien sind, die anschließend aktiv eingreifen. Grundsätzlich soll das Trennungsgebot zwar nicht angetastet werden, es wird aber aufgeweicht. Es soll künftig Ausnahmen geben – und zwar weitreichende.










