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Home » StVO-Regel zum Platzsparen kann Sie den Führerschein kosten
Mobilität

StVO-Regel zum Platzsparen kann Sie den Führerschein kosten

MitarbeiterBy MitarbeiterFebruar 17, 2026
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StVO-Regel zum Platzsparen kann Sie den Führerschein kosten

Sogar der Winkel ist wichtig

Platzsparend parken: Diese Regel kann Sie den Führerschein kosten


Aktualisiert am 17.02.2026 – 11:58 UhrLesedauer: 2 Min.

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Platz ist da – aber falsch genutzt: Laut StVO müssen Fahrzeuge so geparkt werden, dass sie möglichst wenig Raum einnehmen und niemanden behindern. (Quelle: IMAGO/Sabine Gudath)

Quer, schräg, mittig: Viele Autofahrer nutzen Parklücken, wie es ihnen gerade passt. Doch wer zu viel Raum einnimmt, verstößt gegen die StVO – und riskiert mehr als zehn Euro.

Viele Autofahrer stellen ihr Fahrzeug einfach so ab, wie es ihnen gerade passt – schräg in der Lücke, weit entfernt vom Rand oder mitten auf dem Markierungsstreifen. Doch was viele nicht wissen: Die Straßenverkehrsordnung schreibt ausdrücklich „platzsparendes Parken“ vor. Wer zu viel Fläche blockiert, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen – und im schlimmsten Fall sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Vorschrift ist klar: Fahrzeuge müssen laut § 12 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung so abgestellt werden, dass sie möglichst wenig Platz beanspruchen. Wer sich übertrieben breitmacht oder Längsparkplätze quer belegt, zahlt zehn Euro – selbst dann, wenn sonst niemand behindert wird.

Auf vielen öffentlichen Parkplätzen ist die Parkscheibe Pflicht. Dabei darf die Ankunftszeit auf die nächste halbe Stunde aufgerundet werden. Die Parkscheibe selbst muss blau sein, die Maße betragen 11 mal 15 Zentimeter. Kleinere, bunte oder digitale Eigenkreationen sind nicht zulässig. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 30 Euro.

In vielen Städten lassen sich Parktickets mittlerweile auch digital buchen, etwa über die App „Easy Park“. Praktisch: Die Parkzeit kann flexibel angepasst werden – ohne Kleingeld, ohne Rückweg zum Auto. Trotzdem gelten auch hier die regulären Vorschriften: Platzsparend parken, Parkzeit einhalten. Sonst drohen Knöllchen.

Vor allem Kleinwagenbesitzer nutzen Parklücken gern kreativ. Doch rechtlich ist das problematisch. Fahrzeuge müssen möglichst nah am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden. Ausnahmen gelten nur für Einbahnstraßen oder wenn rechts Straßenbahnschienen verlaufen. Auch in Parkbuchten gilt: Nur so parken, dass keine zusätzliche Fläche verschwendet wird.

Wer immer wieder falsch parkt, riskiert mehr als Verwarnungsgelder. Wiederholte Verstöße können zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führen. Wer dort durchfällt, verliert den Führerschein – ohne je einen Unfall verursacht zu haben.

Das Parken auf Gehwegen, Fahrradwegen und in Feuerwehrzufahrten ist grundsätzlich verboten. Wer es trotzdem tut, zahlt nicht nur Bußgelder, sondern riskiert auch, dass er abgeschleppt wird. Auch auf Behindertenparkplätzen ist das Abstellen des eigenen Autos ohne Berechtigung tabu.

Ein Klassiker: Jemand steigt aus, stellt sich in eine Lücke und ruft einem anderen Fahrer zu, er solle sich beeilen. Doch Parkplätze sind öffentlich. Und das absichtliche Blockieren für andere kann im Extremfall als Nötigung gelten. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt die Plätze frei – und sich nicht auf Diskussionen ein.

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Auch abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht einfach am Straßenrand geparkt werden. Wer das trotzdem tut, muss mit Bußgeldern rechnen. Hinzu kommen die Kosten für das Abschleppen und die Verwahrung.

Kommunen bleiben in solchen Fällen manchmal auf den Kosten sitzen. Deshalb versuchen sie zunehmend, Halter über das Kennzeichen oder frühere Besitzverhältnisse zur Verantwortung zu ziehen.

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