Frust auf Aida-Kreuzfahrtschiff

Streit um FKK-Bereich – Passagiere triumphieren


14.08.2026 – 15:42 UhrLesedauer: 2 Min.

Die „AIDAdiva“ vor Warnemünde. Das Kreuzfahrtschiff ging im vergangen Jahr auf Weltreise, wurde aber vorher noch umgebaut. (Quelle: Frank Drechsler/imago)

Für 68.600 Euro buchten zwei Rentner aus Deutschland eine Kreuzfahrt-Weltreise – und landeten vor Gericht. Das Landgericht Rostock fällt nun ein Urteil.

Eine Weltreise auf einem Kreuzfahrtschiff soll Erholung bringen – für ein Ehepaar aus Deutschland endete sie jedoch mit einem Rechtsstreit. Als die 71-jährigen Sabine H. und Michael B. im November 2025 an Bord der „AIDAdiva“ gingen, wurden sie schwer enttäuscht. Denn sie fanden einen wesentlich kleineren FKK-Bereich auf dem Kreuzfahrtschiff vor als erwartet. Sie klagten.

Das Landgericht Rostock entschied nun, dass den Klägern eine Minderung des Reisepreises um fünf Prozent zusteht. Der Grund: Der FKK-Bereich des Schiffes entsprach nach einem Umbau nicht mehr den berechtigten Erwartungen, die das Ehepaar bei der Buchung aufgrund der im Internet veröffentlichten Deckpläne haben durfte.

Aus dem FKK-Bereich wird ein Skydeck für Suite-Gäste

Die Reise hatte das Paar im Februar 2024 gebucht – zu einem Preis von 68.600 Euro für zwei Personen. Zum Zeitpunkt der Buchung verfügte das Schiff über einen großzügigen FKK-Bereich mit Whirlpool, Dusche und Sonnendach. Eine ausdrückliche Beschreibung dieser Ausstattung fand sich zwar weder in den Buchungsunterlagen noch in dem Prospekt für die Reise. Die Kläger hatten sich bei ihrer Entscheidung jedoch an den Deckplänen orientiert, die im Internet einsehbar waren, so das Gericht. Dort waren Lage und Größe des damaligen FKK-Bereichs erkennbar.

  • Helikopter wird angefordert: Notfall auf deutschem Kreuzfahrtschiff
  • „Pooldeck bei 33 Grad komplett leer“: Insekten fallen über Kreuzfahrtschiff her

Nach der Buchung wurde das Kreuzfahrtschiff aber umgebaut. Dabei verschwand der bisherige allgemein zugängliche FKK-Bereich. An seiner Stelle entstand ein sogenanntes Skydeck, das nur noch Passagiere nutzen durften, die eine Suite gebucht hatten. Das Ehepaar gehörte aber nicht zu diesen Gästen.

Für die übrigen Passagiere wurde der FKK-Bereich an eine andere Stelle des Decks verlegt. Dort stand allerdings deutlich weniger Platz zur Verfügung. Zudem fehlten Sonnendach, Dusche und Whirlpool. Die Kläger sahen darin eine erhebliche Abweichung von dem Angebot, das sie bei ihrer Buchung gesehen hatten. Sie verlangten deshalb eine Minderung des Reisepreises um 15.000 Euro.

3.430 Euro statt 15.000 Euro für die Kreuzfahrt-Passagiere

Das Landgericht gab den Klägern grundsätzlich recht. Die verlangte Minderung von 15.000 Euro sprach das Gericht dem Ehepaar allerdings nicht zu. Die Verkleinerung des FKK-Bereichs sei zwar keine völlig unbedeutende Einschränkung, die ein an FKK interessierter Reisender hinnehmen müsse. Zugleich sei der FKK-Bereich aber nur eines von zahlreichen Unterhaltungsangeboten einer Kreuzfahrt – sowohl an Bord als auch bei Landausflügen.

Insgesamt sprach das Landgericht Rostock den Klägern deshalb eine Minderung in Höhe von fünf Prozent des Reisepreises zu. Bei einem Reisepreis von 68.600 Euro entspricht das 3.430 Euro.

Share.
Exit mobile version