Besitz von Kinderpornografie?
Staatsanwaltschaft klagt Berliner Dragqueen an
Aktualisiert am 28.05.2026 – 12:47 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Dragqueen Jurassica Parka trat unter anderem im Rahmen des Berliner CSD auf. Nun wird der Mann hinter der Kunstfigur angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat einen 46-Jährigen, der unter anderem als Dragqueen tätig war, wegen Besitzes von kinderpornografischen und jugendpornografischen Inhalten angeklagt. Das teilt die Behörde mit.
Dabei handele es sich um die Berliner Dragqueen Jurassica Parka, berichtet der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf die Strafverfolgungsbehörde. Bereits im vergangenen Jahr hatte es Vorwürfe gegen Jurassica Parka gegeben.
Der 46-Jährige, der hinter der Kunstfigur steckt, sei bereits „wegen eines ähnlichen Delikts“ verurteilt worden, berichteten das Berliner Stadtmagazin „Siegessäule“ und der „Tagesspiegel“. Die Politik distanzierte sich daraufhin von der Dragqueen, die unter anderem beim Christopher-Street-Day aktiv war.
Dragqueen angeklagt: Wohnung des Mannes durchsucht
Der 46-Jährige soll im aktuellen Fall laut der Behörde auf diversen elektronischen Geräten mutmaßlich kinderpornografisches Videomaterial von mehreren Stunden Länge sowie jugendpornografisches Videomaterial von unter einer Stunde Länge aufbewahrt haben. Zudem soll er kinder- und jugendpornografische Bilder gehabt haben. Die Wohnung des Mannes wurde im 24. Juli 2025 von Einsatzkräften durchsucht.
Der Angeschuldigte schweigt den Angaben zufolge zu den Vorwürfen. Das Amtsgericht Tiergarten muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens sowie die Zulassung der Anklage entscheiden.
Mann zog sich 2025 aus der Öffentlichkeit zurück
Die Staatsanwaltschaft kam ihm nach eigenen Angaben nach einer Meldung der US-amerikanischen Organisation NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) auf die Spur. Dabei ging es demnach insbesondere um die im Internet verwendete IP-Adresse des Mannes.
Der Mann hatte im Herbst 2025 mitgeteilt, sich eine Zeit lang aus der Öffentlichkeit zurückzuziehen. Er habe sich entschieden, „erstmal nicht aufzutreten“, teilte er damals in einem Beitrag bei Instagram mit. Als Grund nannte er ein Suchtproblem und strafrechtliche Ermittlungen wegen „eines mutmaßlichen Onlinevergehens“. Den konkreten Tatvorwurf nannte er nicht. Sein Management teilte damals auf Anfrage mit, es könne dazu „im laufenden Verfahren keine Auskünfte erteilen“.











