Abschaffung der „Rente mit 63“

Union drängt Bas bei Rentenpaket zur Eile

Aktualisiert am 30.08.2026 – 10:33 UhrLesedauer: 2 Min.

Stefan Nacke (CDU), Mitglied des Deutschen Bundestages, spricht bei der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag. (Quelle: Fabian Sommer/dpa/dpa-bilder)

Nach dem Willen der Unionsfraktion im Bundestag soll Arbeitsministerin Bas zügig einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung der „Rente mit 63“ vorlegen. Zu Übergangsfristen ist sie aber bereit.

„Bas ist jetzt in der Verantwortung, zügig Gesetzentwürfe vorzulegen“, sagte der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stefan Nacke (CDU), dem „Tagesspiegel“ über das geplante Aus der sogenannten „Rente mit 63“. „Denn es wird Zeit, das parlamentarische Verfahren zu beginnen, so dass wir uns fachlich seriös über konkrete Texte und Formulierungen beugen können.“

Die Union zeigte sich zu Übergangszeiten bei der geplanten Abschaffung der „Rente mit 63“ bereit. „Den Bürgern für ihre Lebensplanung Vertrauensschutz zu gewähren, ist völlig unstrittig – da werden wir uns auf einen juristisch angemessenen Zeitraum verständigen, ohne die angezielte Wirkung der Reformen aus den Augen zu verlieren“, sagte Nacke.

Das gelte auch für das Thema Krankschreibung. Es müssten „im Sinne der Mitarbeiter, Hausärzte und Arbeitgeber gangbare Lösungen gefunden werden“. Bas hatte sich bei der „Rente mit 63“ zuletzt offen für eine Übergangsfrist von etwa fünf Jahren gezeigt.

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