Antrag vorbereiten
E-Auto-Förderprämie: An dieser Hürde könnten viele scheitern
11.05.2026 – 09:52 UhrLesedauer: 3 Min.
Die neue E-Auto-Förderung soll Tausende Euro bringen. Doch viele dürften schon beim Antrag auf ein Problem stoßen. Was Sie jetzt vorbereiten sollten.
Wer sich ein neues Elektroauto kaufen oder leasen will, kann auf eine neue staatliche Förderung hoffen. Je nach Einkommen und Kinderzahl sollen mehrere Tausend Euro Zuschuss möglich sein. Die neue Förderung soll voraussichtlich noch im Mai über das Portal „Förderzentrale Deutschland“ beantragt werden können. Zuständig für die Bearbeitung bleibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Förderfähig sind vollelektrische Autos, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Denn ohne ein spezielles Behördenkonto läuft bei der neuen E-Auto-Prämie nichts – und ohne Vorbereitung könnten daran viele Interessenten scheitern.
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Ohne BundID geht nichts
Wer die Förderung beantragen will, benötigt zwingend eine sogenannte BundID. Dabei handelt es sich um ein zentrales Onlinekonto, mit dem sich Bürger bei Behörden digital identifizieren können.
Die wichtigste Einschränkung: Ein einfaches Konto mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus. Das BAFA akzeptiert nur zwei Varianten:
- eine BundID mit aktiviertem Online-Ausweis oder
- eine BundID mit „Elster“-Zertifikat
Vor allem der zweite Punkt dürfte vielen helfen. Wer seine Steuererklärung bereits über „Elster“ abgibt, besitzt das nötige Zertifikat oft schon. In diesem Fall lässt sich die BundID vergleichsweise schnell einrichten.
Wer dagegen weder den Online-Ausweis aktiviert noch ein „Elster“-Zertifikat hat, muss sich zunächst darum kümmern. Ohne diese digitale Identifizierung kann kein Antrag gestellt werden.
Diese Unterlagen sollten Sie vorbereiten

Neben der BundID verlangt das BAFA weitere Nachweise. Wichtig sind vor allem die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller Personen, die zum Haushaltseinkommen beitragen.
Die Bescheide dürfen maximal drei Jahre alt sein. Daraus prüft das BAFA unter anderem:
- das zu versteuernde Einkommen
- die Steuer-ID
- das Steuerjahr
- mögliche kindergeldberechtigte Kinder
Das Amt empfiehlt außerdem, nicht benötigte, sensible Angaben auf Kopien der Bescheide zu schwärzen. Dazu können etwa Gesundheitsdaten oder Religionszugehörigkeiten gehören. Die Schwärzungen sollten allerdings nicht auf den Originaldokumenten vorgenommen werden.











