Von Schiffen der Schattenflotte
EU erlaubt den Verkauf von Putins beschlagnahmtem Öl
27.07.2026 – 14:07 UhrLesedauer: 1 Min.
Die Europäische Union schafft Voraussetzungen für den Verkauf von russischem Öl. Die Maßnahme richtet sich gegen Schiffe der Schattenflotte.
Mit dem am 23. Juli verabschiedeten 21. Sanktionspaket erlaubt die EU ihren Mitgliedstaaten, beschlagnahmte russische Waren nach einer rechtmäßigen Einziehung zu veräußern. Die Regelung soll den Umgang mit Ladungen erleichtern, die auf Schiffen sichergestellt werden, die Sanktionen gegen russische Exporte umgehen sollen.
Die sogenannte Schattenflotte besteht aus Tankern, die Russland nach Einschätzung westlicher Staaten nutzt, um Öl trotz Sanktionen und Preisobergrenzen auf den Weltmarkt zu bringen. Mit der neuen Vorschrift will die EU den Druck auf russische Energieexporte erhöhen und Einnahmen begrenzen, die Moskau zur Finanzierung des Kriegs gegen die Ukraine verwendet.
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Nach Abschluss des rechtlichen Einziehungsverfahrens dürfen Behörden beschlagnahmte Ladungen verkaufen. Bislang fehlte Berichten zufolge ein klarer Rahmen für den Umgang mit solchen Gütern. Das Entladen und Lagern kann hohe Kosten verursachen und mit Umweltrisiken verbunden sein.
Verkauf soll Lagerkosten senken
Die Regelung betrifft nicht nur Öl. Auch andere russische Waren, darunter Getreide, können nach einer Beschlagnahmung verkauft werden. Die bisherigen Eigentümer haben anschließend keinen Anspruch auf die Erlöse.
Für die Verwendung der Verkaufserlöse gibt es keinen einheitlichen EU-Mechanismus. Die Einnahmen werden nicht automatisch an die Ukraine weitergeleitet. Stattdessen richtet sich ihre Verwendung nach dem nationalen Recht des jeweiligen Mitgliedstaats. Mehrere europäische Länder hatten zuletzt Tanker festgesetzt, die im Verdacht standen, Sanktionen gegen russische Ölexporte zu umgehen.











