Regierungsbefragung

Merz: „Es gibt keine Kürzungen der gesetzlichen Rente“


24.06.2026 – 18:22 UhrLesedauer: 2 Min.

Friedrich Merz (CDU): Der Kanzler hält eine Anhebung des Renteneintrittsalters für unvermeidbar. (Quelle: Political-Moments/imago-images-bilder)

Der Kanzler verteidigt die geplante Anhebung des Renteneintrittsalters. Behauptungen über Rentenkürzungen seien „falsch“.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat Kritik an den geplanten Rentenreformen zurückgewiesen. In der Regierungsbefragung im Bundestag verteidigte er insbesondere die geplante Kopplung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung.

„Wenn die Menschen länger leben und älter werden, dann müssen sie auch – um ein auskömmliches Einkommen im Alter zu erzielen – wenigstens einen Teil davon länger arbeiten“, sagte Merz. Das sei notwendig, damit das Rentensystem langfristig tragfähig bleibe.

Linke kritisiert faktische Rentenkürzung

Aus der Linken war zuvor Kritik gekommen, ein höheres Renteneintrittsalter führe für viele Beschäftigte faktisch zu Rentenkürzungen. Die Begründung: Gerade Menschen in körperlich belastenden Berufen könnten häufig schon heute nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten und müssten früher mit Abschlägen in Rente gehen.

Merz wies diese Darstellung zurück. „Es gibt keine Kürzungen der gesetzlichen Rente“, sagte der Kanzler. „Alle Behauptungen, die in diesen Tagen dazu so aufgestellt worden sind, sind falsch.“ Zugleich verwies er darauf, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum regulären Renteneintritt arbeiten können, anderweitig abgesichert werden sollen. Als Beispiel nannte er Leistungen bei Berufsunfähigkeit.

  • 33 Empfehlungen: Die Beschlüsse der Rentenkommission im Wortlaut

Die Rentenkommission hat für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen mehrere Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen. So sollen Prävention, Rehabilitation und Wiedereingliederung ausgebaut werden. Zudem empfiehlt das Gremium einen vereinfachten Zugang zu vorgezogenen Altersrenten für ältere Beschäftigte, die gesundheitlich beeinträchtigt sind. Nach Ansicht der Kommission soll dadurch verhindert werden, dass Menschen, die tatsächlich nicht länger arbeiten können, die Folgen eines höheren Renteneintrittsalters allein tragen müssen.

Darf der Staat die Rente kürzen?

Grundsätzlich bedeutet eine höhere Regelaltersgrenze aber keine direkte Kürzung laufender Renten. Bestehende Renten sind durch die Rentengarantie vor Kürzungen geschützt. Sie gilt seit 2009 und sorgt dafür, dass ausgezahlte Renten nicht sinken können, selbst wenn die Löhne in Deutschland einmal zurückgehen. Statt einer Kürzung fällt dann höchstens eine spätere Rentenerhöhung geringer aus.

Allerdings kann ein späteres Renteneintrittsalter für Menschen, die nicht länger arbeiten können oder wollen, zu dauerhaften Abschlägen führen. Wer vorzeitig in Rente geht, muss derzeit pro Monat 0,3 Prozent weniger Rente hinnehmen.

Die Rentenkommission hatte vorgeschlagen, die Regelaltersgrenze nach 2031 an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Nach den Vorstellungen des Gremiums soll ein Teil zusätzlicher Lebenszeit in längere Erwerbsarbeit fließen. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Empfehlungen vollständig umsetzen zu wollen.

Merz drängt auf eine schnelle gesetzliche Umsetzung. Nach seinen Vorstellungen sollen zunächst Eckpunkte beschlossen und anschließend mehrere Gesetzentwürfe erarbeitet werden. Das parlamentarische Verfahren soll im Herbst beginnen und möglichst bis zum Jahresende abgeschlossen sein.

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