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Da Europa von einer außergewöhnlichen Hitzewelle mit rekordverdächtigen Temperaturen heimgesucht wird, ist die richtige Flüssigkeitszufuhr zu einer vorrangigen Priorität für die öffentliche Gesundheit geworden. Allerdings bleibt der freie Zugang zu Trinkwasser in Restaurants, Bars oder Hotels europaweit ein Flickenteppich.
Die Debatte wurde durch ein aktuelles und endgültiges Urteil des italienischen Kassationsgerichts neu entfacht, das eine klare Grenze zwischen kommerzieller Freiheit und kultureller Ethik zieht.
Warum sich das Kassationsgericht auf die Seite des Hotels in den Dolomiten stellte
In einem Beschluss vom 29. April entschied das Kassationsgericht, dass ein Fünf-Sterne-Hotel in den Dolomiten völlig rechtmäßig gehandelt habe, als es sich weigerte, einem Gast Leitungswasser zur Verfügung zu stellen.
Der Fall geht auf die Weihnachtsferien 2019 im Hotel Sassongher in Corvara in Badia im Trentino-Südtirol zurück. Der Gast hatte mit der Klausel ein Halbpensionspaket im Wert von mehr als 5.700 Euro erworben „Getränke ausgeschlossen“. Während des Abendessens verweigerte das Hotelpersonal ihr Leitungswasser und bot ihr lediglich an Mineralwasser in Flaschen für 7 € eine Flasche und lehnte ihren Vorschlag ab, einen Pauschalzuschlag für Krüge mit Leitungswasser zu zahlen.
Die Klagen des Gastes in den Folgeinstanzen auf Schadensersatz in Höhe von 2.763 Euro blieben allesamt erfolglos. Ihr Appell basierte auf dem Prinzip, dass Wasser existiert „eine natürliche Ressource und ein universelles Menschenrecht“ und dass jeder, der in einem Hotel übernachtet, zu Recht damit rechnen kann, es am Tisch zu haben, genauso wie er es als selbstverständlich ansieht, dass er Bettwäsche oder Seife findet.
Das Kassationsgericht wies dieses Argument entschieden zurück und bestätigte, dass es im italienischen Rechtssystem keine Bestimmungen gibt, die Gastronomen oder Hoteliers dazu verpflichten, Leitungswasser auszuschenken.
Wo in Europa Leitungswasser verfügbar ist
In den Ländern der Iberischen Halbinsel liegt ein starker Fokus auf Verbraucherschutz und ein klarer Vorstoß für den ökologischen Wandel. In Spanien verpflichtet die im Jahr 2022 eingeführte Gesetzgebung alle Gastronomiebetriebe per Gesetz dazu bieten kostenloses Leitungswasser an als bevorzugte Alternative zu Einwegflaschen.
Portugal hat einen ähnlichen Weg eingeschlagen: Gemäß der nationalen Gesetzgebung und den in den letzten Jahren erlassenen rechtlichen Klarstellungen dürfen Restaurants unter keinen Umständen für Gläser Leitungswasser Gebühren erheben und auch die Ausgabe dieser Gläser auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden nicht rechtmäßig verweigern. Das portugiesische Recht schützt Verbraucher indem verhindert wird, dass der Durst zum erzwungenen Kauf vorgefertigter kommerzieller Optionen wird, indem das Recht auf Flüssigkeitszufuhr eng mit Transparenz und Fairness im Gastgewerbe verknüpft wird.
Die Regeln in Frankreich und im Vereinigten Königreich
Im Rest des Kontinents spiegeln die regulatorischen Reaktionen tiefe historische und kulturelle Unterschiede wider. In Frankreich werden die Kunden seit langem durch das Traditionelle geschützt „Karaffe d’Eau“welche Gastronomen sind verpflichtet, unentgeltlich in den Gesamtpreis einzurechnensofern eine vollständige Mahlzeit bestellt wird.
Im Vereinigten Königreich besteht stattdessen die Verpflichtung zur Bereitstellung von kostenlosem Trinkwasser untrennbar mit kommerziellen Lizenzen verbunden: Alle Lokale, in denen Alkohol ausgeschenkt wird, müssen diesen auf Anfrage bereitstellen.
In Ländern wie Deutschland, Belgien oder den Niederlanden hingegen, in denen es keine gesetzliche Verpflichtung gibt und Wasser wie jedes andere kommerzielle Produkt behandelt wird, wird es oft zu höheren Preisen am Tisch serviert als Erfrischungsgetränke oder sogar Bier.
