Bundesamt scheitert mit Kündigung
Gendern per Befehl? Arbeitsgericht erteilt Bundesamt klare Absage
06.02.2026 – 02:32 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine Chemikerin weigert sich, einen Diensttext zu gendern, und erhält die Kündigung. Nun hat das Landesarbeitsgericht Hamburg ein Urteil gefällt.
Der Konflikt entzündete sich an einer Strahlenschutzanweisung, die die Frau in ihrer Funktion als Strahlenschutzbeauftragte verfassen sollte. Als sie sich weigerte, den Text vollständig in geschlechtergerechter Sprache zu formulieren, mahnte sie ihr Arbeitgeber zunächst zweimal ab. Später folgte die Kündigung.
Die Richter wiesen die Berufung des Bundesamtes aus formaljuristischen Erwägungen zurück. Vorsitzender Richter Oliver Krieg stellte klar: Es gehe in diesem Verfahren nicht um die grundsätzliche Frage des Genderns. Entscheidend sei vielmehr, dass die erteilte Anweisung den Zuständigkeitsbereich der Mitarbeiterin überschritten habe.
Die Arbeitgeberweisung sei unzulässig gewesen, da sie sowohl sprachliche als auch inhaltliche Änderungen verlangt habe, die über bloße Redaktionsarbeit hinausgingen. Für solche Aufgaben hätte die Frau zunächst schriftlich durch den Strahlenschutzverantwortlichen bevollmächtigt werden müssen – was nicht geschehen sei.
Dennoch machte die Kammer eine wichtige Grundsatzaussage: Arbeitgeber dürften ihre Beschäftigten durchaus allgemein dazu verpflichten, in Dokumenten geschlechtergerechte Sprache zu verwenden. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht bleibt aber möglich.
Ein Vertreter der Behörde verwies im Prozess auf frühere Konflikte mit der Klägerin. Sie sei bereits im Kontext eines Corona-Tests abgemahnt worden. Es zeige sich ein Muster der Verweigerung. Die Behörde wolle lediglich sicherstellen, dass ihre Dokumente gegendert würden – die private Haltung der Mitarbeiterin sei irrelevant. Wie sie privat spreche oder E-Mails verfasse, bleibe ihr überlassen.
Die Verteidigerin wies diese Darstellung scharf zurück. Ihre Mandantin werde zu Unrecht als Querulantin hingestellt. Tatsächlich habe es vor diesem Fall nur eine einzige Abmahnung gegeben. Die Chemikerin lehne Gendersprache aus christlicher Überzeugung ab, weil sie Texte verkompliziere und für viele Menschen schwerer verständlich mache. Die Anwältin warnte: „Man kann sich auch vergendern“.
Zudem habe ihre Mandantin keineswegs jede Form geschlechtergerechter Sprache verweigert. Wichtig sei ihr nur gewesen, dass Inhalte nicht verfälscht und Texte für alle verständlich blieben – auch für Menschen ohne akademischen Hintergrund.
