Rentenpaket

Kommt eine Härtefall-Regelung im Streit um die Rente mit 63?

Aktualisiert am 09.08.2026 – 13:35 UhrLesedauer: 3 Min.

Die Abschaffung der „Rente mit 63“ – die faktisch derzeit ohnehin erst mit 64,5 Jahren verfügbar ist – gehört zum umfassenden Gesamtkonzept einer Rentenkommission. (Symbolbild) (Quelle: Stefan Sauer/dpa/dpa-bilder)

Die Bundesregierung plant das Ende der „Rente mit 63“. Die Mehrheit der Bürger ist dagegen. Nun wird immer wahrscheinlicher, dass so ein Schritt sozial abgefedert würde.

Im Koalitionsstreit um die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren nähern sich Union und SPD an. Nach den Sozialdemokraten plädiert nun auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei für eine soziale Abfederung. „Eine Härtefallregelung bei der Abschaffung der „Rente mit 63″ ist in jedem Fall angezeigt“, sagte der CDU-Politiker der Funke Mediengruppe. „Und auch über eine Übergangsregelung wird man reden.“

Die Abschaffung der Frührente ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren – aktuell mit 64,5 Jahren möglich, landläufig aber weiterhin als „Rente mit 63“ bezeichnet – ist einer der Kernpunkte der geplanten Rentenreform. Es gibt aber im Bundestag und auch bei Sozialverbänden erhebliche Widerstände dagegen.

Ausnahmen für besonders schwere Arbeit?

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, hatte Ausnahmen für „Schwerarbeit“ nach österreichischem Vorbild vorgeschlagen. Dort ist eine vorzeitige Pensionierung für Menschen möglich, die unter schwerer körperlicher oder psychischer Belastung gearbeitet haben. Dazu gehören etwa nächtliche Schichtdienste, Arbeit bei Hitze oder Kälte, Tätigkeiten mit Chemikalien oder schwere körperliche Arbeit.

Härtefall- und Übergangsregelungen sind im Konzept der von der Bundesregierung eingesetzten Alterssicherungskommission bereits vorgesehen. Die Experten schlagen eine Härtefallregelung für Versicherte vor, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Außerdem verweisen sie darauf, dass es Vertrauensschutz für Menschen geben muss, die kurz vor dem Ruhestand stehen. Konkrete Vorschläge zwar machen sie nicht, plädieren aber für ein Ende der abschlagsfreien Frührente „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“.

Zerbricht das Rentenpaket?

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatten sich im Juli dafür ausgesprochen, das von der Kommission vorgeschlagene Konzept als Ganzes umzusetzen. Doch die CDU-Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen – Sven Schulze, Michael Kretschmer und Mario Voigt – stellten die geplante Streichung der „Rente mit 63“ infrage.

Gerade im Osten sei es wichtig, dass Menschen mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen könnten. Viele hätten nämlich nur die staatliche Rente und keine zusätzlichen Einnahmen, argumentierten sie. Mehrere andere Ministerpräsidenten, auch von der SPD, sprangen ihnen bei.

Im „Stern“ bekräftigte Voigt nun seine Forderung nach Korrekturen, verwies aber ebenfalls auf die Möglichkeit von Härtefall- und Übergangslösungen. Er räumte ein, dass die aktuelle Frührente nach 45 Beitragsjahren nicht immer zielgenau wirke und Mitnahmeeffekte entstanden seien. „Deshalb schlagen wir vor, über Übergangsregelungen, Härtefalllösungen und eine stärkere Zielgenauigkeit zu sprechen.“

Der Wirtschaftsweise Martin Werding plädierte weiterhin für eine Abschaffung der umstrittenen Regelung. Sie komme oft Menschen zugute, die überdurchschnittlich gesund seien und überdurchschnittlich hohe Renten hätten. „Meine Sorge ist, dass die Politik das gesamte Rentenpaket aufschnürt, wenn sie einen Baustein rausnimmt. Dann werden die Reformpläne wie Dominosteine fallen, und der Kanzler kann die große Reform begraben“, sagte Werding der „Rheinischen Post“. Merz müsse verhindern, dass die Rentenreform in der Sommerpause zerredet werde.

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