„Selbstbestimmung bleibt unberührt“

Bundestag debattiert Neuregelung der Organspende

Aktualisiert am 24.09.2026 – 15:44 UhrLesedauer: 3 Min.

Chirurgen setzen ein Spendeorgan ein: Mehr als 8.000 Menschen in Deutschland stehen auf Wartelisten für Spenderorgane. (Archivbild) (Quelle: Waltraud Grubitzsch/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)

Die sogenannte Widerspruchslösung würde die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Nun debattiert der Bundestag über diese Möglichkeit.

Im Ringen um mehr lebensrettende Organspenden startet ein neuer Anlauf für eine weitreichende Änderung der gesetzlichen Regeln. Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe brachte einen Entwurf für die Einführung einer Widerspruchsregelung in den Bundestag ein. Sie würde für Erwachsene bedeuten: Jeder gilt automatisch als Organspender nach dem Tod – außer man hat widersprochen.

Bisher ist für Entnahmen ein ausdrückliches Ja nötig. Eine andere Gruppe lehnt dies strikt ab und brachte einen Gegenvorschlag ein. Für die Befürworter der Widerspruchsregelung ist es schon der dritte Anlauf – nachdem eine erste Initiative 2020 im Bundestag scheiterte und eine zweite wegen der vorgezogenen Wahl 2025 nicht mehr zur Abstimmung kam.

Was die Befürworter wollen

Die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar wies auf Tausende Menschen auf Wartelisten hin und betonte: „Die Organspende ist und bleibt freiwillig.“ Verändert werden solle aber die Ausgangslage. Aktiv werden solle künftig, wer nicht spenden wolle.

SPD-Abgeordnete Dittmar: „Organspende ist und bleibt freiwillig.“ (Quelle: Michael Brandt/dpa/dpa-bilder)

Der Grünen-Abgeordnete Michael Kellner schilderte die Geschichte einer Freundin, die 2009 eine Leber erhalten habe und dadurch 17 Jahre weiterleben konnte. In diesem Jahr sei sie gestorben. „Eine zweite Spenderleber hätte ihre Rettung sein können. Doch wir haben auch 2026 zu wenig Organe.“ Zugleich betonte er: „Niemand muss Spender sein. Die Würde des Menschen, die Selbstbestimmung bleibt unberührt, weil man immer Nein sagen kann.“

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Die Gruppe mit Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen argumentiert, dass viele Verbesserungen in den vergangenen Jahren keine entscheidende Steigerung der Spendezahlen bewirkt hätten. Eine Spende solle daher zum „Regelfall“ werden. Dafür sollen Organentnahmen bei volljährigen und einwilligungsfähigen Menschen künftig auch dann zulässig sein, wenn man „nicht widersprochen“ hat. Vorgesehen ist verstärkte Aufklärung.

Im Bundestag liegt daneben auch ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, der auf die Einführung einer Widerspruchsregelung zielt. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte: „Das Problem ist einfach, wir haben viel zu wenig Organe.“ Trotz neuer Ansätze bei Aufklärung und Dokumentation habe sich die Lage nicht wirklich verbessert. Einem Erwachsenen könne man zumuten, zu dokumentieren, wie er zur Spende stehe.

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