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Home » Klingbeil warnt vor „Opposition in Regierung“ bei Steuern
Politik

Klingbeil warnt vor „Opposition in Regierung“ bei Steuern

MitarbeiterBy MitarbeiterSeptember 1, 2026
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Steuerreform

Klingbeil warnt vor „Opposition in Regierung“ bei Steuern

Aktualisiert am 01.09.2026 – 16:54 UhrLesedauer: 2 Min.

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Das Kabinett befasst sich am Mittwoch mit der Steuerreform. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa-bilder)

Nach langen Beratungen kommt die Einkommensteuerreform von Union und SPD ins Kabinett. Mit der Einigkeit über den Kurs bei Entlastungen ist es aber so eine Sache.

Unmittelbar vor dem Kabinettstermin für die geplante Einkommensteuerreform kommt in der schwarz-roten Koalition wieder Zwist über weitergehende Entlastungen auf. Das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) hält die Pläne für nicht ausreichend, wie aus einem bekanntgewordenen Schreiben hervorgeht. Das Ressort machte aber klar, die Reform mitzutragen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) reagierte mit Kritik auf das Schreiben. „Eine Opposition in der Regierung wird am Ende allen schaden“, sagte der Vizekanzler am Rande eines G20-Ministertreffens in den USA.

Das Kabinett soll an diesem Mittwoch die Reform auf den Weg bringen, auf die sich die Spitzen von Union und SPD bereits in Grundzügen verständigt hatten. Nach dpa-Informationen einigte man sich auf noch auf Details zur Erhöhung begünstigter Sonn- und Feiertagszuschläge. Mit der Reform sollen ab 2028 insgesamt Entlastungen von jährlich zehn Milliarden Euro zusammenkommen.

Fokus auf kleine und mittlere Einkommen

Klingbeil verteidigte seinen Entwurf und betonte den Fokus auf Familien, kleine und mittlere Einkommen. Seine Vorschläge zur Finanzierung weitergehender Entlastungen etwa durch Erhöhungen von Erbschaftsteuer und Spitzensteuersatz habe der Koalitionspartner abgelehnt. Letztlich hätten alle Partner dem Entwurf zugestimmt. Vom Kabinett geht er in den Bundestag, wo Änderungen nicht ausgeschlossen sind. Klingbeil zeigte sich offen, betonte allerdings: „Aber das Geld muss dann auch erstmal gefunden werden.“

Wirtschaftsstaatssekretär Thomas Steffen mahnte in dem Schreiben an das Finanzministerium weitere „Entlastungs- und Reformmaßnahmen zusätzlich zum vorliegenden Einkommenssteuerreformgesetz“ an. Nötig seien unter anderem Maßnahmen gegen die sogenannte kalte Progression. Dazu kommt es, wenn Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen und die Kaufkraft somit gleich bleibt oder sogar sinkt.

Kritik aus der Industrie

Aus dem Wirtschaftsressort hieß es zu dem Schreiben, man habe lediglich die grundsätzliche wirtschaftspolitische Haltung zur Steuerpolitik der kommenden Jahre dargelegt. Der Gesetzentwurf bilde im Wesentlichen die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 1. Juli ab – und zu denen stehe die Ministerin.

Kritik kam auch vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Der Entwurf sei eine steuerpolitische Enttäuschung und verdiene den Namen Reform kaum, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Holger Lösch. „Von einem spürbaren Entlastungssignal für Unternehmen kann keine Rede sein. Das Gegenteil trifft zu, zusätzliche Belastungen entstehen.“

Die Reform sieht unter anderem einen höheren Grundfreibetrag vor, ab dem überhaupt erst Einkommensteuer gezahlt werden muss, und einen später greifenden Spitzensteuersatz. Auch der Pauschbetrag für Werbungskosten steigt, ebenso das Kindergeld. Der maximal zulässige Stundenlohn bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen wird von 50 auf 75 Euro angehoben. Damit können Beschäftigte mehr von ihren Zuschlägen behalten.

Mehr Einnahmen aus Reichensteuer

Zur Gegenfinanzierung soll unter anderem die Reichensteuer für sehr hohe Einkommen etwas früher greifen, zudem wird eine zweite, etwas höhere Stufe, die sogenannte Superreichensteuer eingeführt. Zur kalten Progression hieß es aus dem Finanzministerium, in der Reform finde ein „teilweiser Ausgleich“ statt, nämlich für diejenigen mit kleineren und mittleren Einkommen.

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