Kabinett beschließt höhere Beiträge
Diese Gruppe zahlt 2027 mehr für Rente, Krankenkasse & Co.
Aktualisiert am 07.10.2026 – 11:16 UhrLesedauer: 3 Min.
Das Kabinett hat eine Erhöhung der Sozialbeiträge für Gutverdiener beschlossen. Für wen es jetzt wie viel teurer wird.
Gutverdiener müssen sich 2027 auf deutlich höhere Sozialabgaben einstellen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die jährliche Verordnung des Arbeitsministeriums zur Anhebung der Gehaltsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge abgezogen werden. Auf jeden Euro, der über diese Gehaltsgrenze hinausgeht, werden keine gesetzlichen Sozialbeiträge mehr fällig.
Gutverdiener zahlen 102 Euro mehr
Laut der Verordnung wurden folgende Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) beschlossen:
- In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: Anstieg von 5.812,50 auf 6.375 Euro im Monat.
- In der Renten- und Arbeitslosenversicherung: Anstieg von 8.450 auf 8.850 Euro/Monat.
Für einen Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenzen ergibt sich bei ansonsten gleichbleibenden Beitragssätzen eine monatliche Mehrbelastung von knapp 102 Euro.
Für die meisten Beitragszahler ändert sich nichts
Da auch der Arbeitgeberanteil entsprechend steigt, liegt die zusätzliche Belastung für einen solchen Arbeitsplatz bei gut 200 Euro im Monat. Für Kinderlose droht eine noch höhere Belastung, da ihr Zuschlag zur Pflegeversicherung ebenfalls steigen soll.
Von der Anhebung betroffen sind nur aber nur Versicherte, deren Einkommen bereits oberhalb der bisherigen Grenzen liegt. Für die überwiegende Mehrheit ändert sich nach Angaben des Arbeitsministeriums nichts.
Für Gutverdiener steigen die Sozialbeiträge aber deutlich. Für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer mit einem Kind, der auch 2027 über den neuen Grenzen verdient, ergibt sich bei unveränderten Beitragssätzen rechnerisch eine Mehrbelastung von knapp 102 Euro im Monat oder gut 1.220 Euro im Jahr. Dabei ist ein Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 2,9 Prozent unterstellt. Auch der Arbeitgeber wird im Regelfall um knapp 102 Euro im Monat zusätzlich belastet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen zahlen damit rund 203 Euro mehr im Monat.
Versicherungspflichtgrenze wird auch erhöht
Zusammen mit der Anhebung der BBG wird auch die Versicherungspflichtgrenze für Krankenversicherte angehoben. Das ist die Grenze, ab der man von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln darf. Lag sie 2026 noch bei 77.400 Euro im Jahr bzw. 6.450 Euro im Monat, soll sie zum 1. Januar 2027 auf 84.150 Euro steigen. Es wird ein Wechsel im kommenden Jahr in die PKV damit deutlich erschwert.
Auch für Privatversicherte hat die Grenzerhöhung Folgen. Denn Beschäftigte, deren Gehalt dauerhaft unter der festgeschriebenen Schwelle liegt, werden automatisch wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ausgenommen hiervon sind lediglich Arbeitnehmer über 55 Jahren, die schon länger privat krankenversichert sind. Arbeitnehmer, die jedoch in der privaten Krankenversicherung bleiben möchten, müssen einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen.
Pflegereform bringt weitere Erhöhung
Auch die Beitragsgrenze der Pflegeversicherung soll auf 6.375 Euro steigen. Das hatte das Kabinett bereits Ende September mit dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Damit wird die für die Krankenversicherung vorgesehene zusätzliche Anhebung um 300 Euro im Monat auch in der Pflegeversicherung nachvollzogen. Das PNOG muss allerdings noch vom Bundestag beschlossen werden.
