Skandal in Gefängnis

Bestechlichkeit im „Abo“: Häftlinge konnten wohl Freiheit kaufen

07.05.2026 – 19:45 UhrLesedauer: 2 Min.

Die JVA Euskirchen (Archivbild): Gegen mehrere Beamte des Gefängnisses wird wegen Bestechlichkeit ermittelt. (Quelle: Sebastian Klemm/dpa/dpa-bilder)

In einer JVA in Nordrhein-Westfalen gab es wohl über Jahre ein komplexes Korruptionsnetz, mit dem sich Gefangene die Haft verschönern konnten. Die Ermittlungen weiten sich aus.

In der Justizvollzugsanstalt Euskirchen sollen Beamte Häftlinge gegen monatliche Zahlungen vor Zelldurchsuchungen gewarnt haben. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur boten die Beschuldigten den Gefangenen regelrechte Abonnements an – für einen niedrigen dreistelligen Betrag pro Monat. Wie der „Spiegel“ schreibt, konnten sich Häftlinge so auch mehr Freiheit kaufen – und etwa das Vorrecht, am Wochenende zu Hause zu sein.

Die Ermittlungen richten sich gegen sieben männliche Justizvollzugsbeamte im Alter zwischen 37 und 58 Jahren sowie eine 39-jährige Beamtin. Drei ehemalige Häftlinge der Anstalt im Alter von 30, 35 und 49 Jahren stehen ebenfalls unter Verdacht. Ihnen wird vorgeworfen, Hafterleichterungen gegen Geld ermöglicht oder vermittelt zu haben.

Das mutmaßliche System reichte offenbar weiter als zunächst bekannt. Die Beschuldigten sollen Häftlingen mit gefälschten Meldeanschriften und fingierten Arbeitsstätten geholfen haben, überhaupt in Euskirchen untergebracht zu werden. In der JVA sind vorwiegend Gefangene des offenen Vollzugs untergebracht; eine Wohnadresse oder Arbeitsstätte in der Nähe ist Voraussetzung für die Zuweisung dorthin. Aus Sicht der Ermittler belegt das, wie durchstrukturiert das mutmaßliche Bestechungssystem war.

Ein Großaufgebot der Polizei durchsuchte am Mittwoch, 6. Mai 2026, Teile der JVA sowie Privatwohnungen. Ausgangspunkt der mehrmonatigen Ermittlungen der Bonner Ermittlungsgruppe „Anstalt“ war ein Mobiltelefon, das Ende 2022 bei einem Drogenverfahren sichergestellt worden war.

Justizminister Benjamin Limbach (Die Grünen) will den Rechtsausschuss des Landtags am Dienstag, 12. Mai 2026, in einer Sondersitzung über den Stand der Ermittlungen informieren. Die Staatsanwaltschaft Bonn wollte die neuen Details zunächst nicht kommentieren.

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