Geplant ist jedoch weiterhin eine Obergrenze für die Zuzahlung. Im Gesetzentwurf heißt es: „Finanzielle Überforderung wird auch weiterhin durch eine Begrenzung der zu leistenden Zuzahlungen auf zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (bei chronisch Kranken ein Prozent) verhindert.“

3. Krankengeld wird gekürzt

„Im Bereich des Krankengeldes werden Missbrauchspotenziale und Fehlanreize beseitigt“, heißt es im Gesetzentwurf von Ministerin Warken. Eine Folge dessen: Es soll weniger geben. Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, soll künftig 65 Prozent des regelmäßigen Bruttolohns bekommen statt wie bisher 70 Prozent. Und zwar für maximal 78 Wochen.

4. Homöopathie wird nicht mehr bezahlt

Die Kosten für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sollen künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Auch das hatte Ministerin Warken schon angekündigt. Für ihre Wirksamkeit liege „keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz vor“, heißt es im Gesetzentwurf nun zur Begründung. Die Erstattungsfähigkeit werde daher „gestrichen“. Patienten könnten sie sich weiterhin „selbst beschaffen und bei Bedarf private Versicherungen zur Kostenübernahme abschließen“.

5. Sparbeiträge von Klinken, Ärzten, Kassen und Pharmaindustrie

Insgesamt sollen mit dem Gesetzentwurf schon im nächsten Jahr 19,6 Milliarden Euro eingespart werden. Also mehr als das erwartete Defizit der gesetzlichen Krankenkassen von 15,3 Milliarden Euro. Nina Warken hatte versprochen, die Lasten dabei auf alle Beteiligten zu verteilen und eben nicht nur auf die Patienten. Die Krankenhäuser sollen dem Entwurf zufolge 5,1 Milliarden Euro beisteuern, die Pharmaindustrie 1,9 Milliarden Euro.

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