Glatteis in Berlin
Winterdienst auf Gehwegen: Wer kontrolliert die Anlieger?
30.01.2026 – 13:33 UhrLesedauer: 2 Min.
Schneefall und Kälte machen Berlins Gehwege glatt und gefährlich. An den meisten Stellen müssen Anwohner streuen. Doch wer kontrolliert das?
Für einige Straßen und Verkehrsknotenpunkte ist die Berliner Stadtreinigung (BSR) für das Streuen verantwortlich. Doch der Großteil der Berliner Gehwege unterliegt der Räum- und Streupflicht von Anliegern. Aber wer kontrolliert das überhaupt?
Zunächst: Anlieger sind laut dem Straßenreinigungsgesetz Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Nießbraucher. Sie sind bei Glatteis verpflichtet, am Gehweg vor dem Grundstück den Winterdienst zu errichten. Sie müssen also dafür sorgen, dass auf den Gehwegen gestreut wird, vor allem am Morgen. Die genauen Regeln können hier nachgelesen werden.
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro rechnen. Diese Strafe können die jeweiligen Ordnungsämter der Bezirke verhängen. Das Ordnungsamt ist auch für die Kontrolle der Anlieger zuständig.
Das geschieht entweder auf den regulären Einsatzwegen der Mitarbeiter oder über Hinweise von Anwohnern. Daher appellieren die Behörden: „Hinweise zu fehlendem oder unzureichenden Winterdienst sind deshalb unverzüglich nach Feststellung an das Ordnungsamt des zuständigen Bezirkes zu richten.“
Eine Strafe droht ebenfalls, wenn Anlieger sogenannte Taumittel zum Streuen verwenden. Darunter fallen auch Streusalze. Diese sind wegen der negativen Umweltfolgen in Berlin verboten. Bürgermeister Kai Wegner will das aber ändern, wie er ankündigte. Dafür handelte er sich Kritik und Spott ein. Mehr dazu hier.
Eine Befreiung von der Räum- und Streupflicht ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Anlieger körperlich nicht in der Lage ist, die Arbeiten zu verrichten.
