Strafe verdoppelt wegen Vorsatz
Raserurteil: Tempomat wird zur Kostenfalle
Aktualisiert am 03.03.2026 – 15:30 UhrLesedauer: 1 Min.
Wer Technik falsch einsetzt, zahlt mitunter doppelt: Tempomat auf 90, erlaubt waren 80 – das ist kein Versehen, sagt ein Gericht, sondern Vorsatz. Ein Lkw-Fahrer muss dafür nun deutlich tiefer in die Tasche greifen.
Wer den Tempomaten auf eine zu hohe Geschwindigkeit stellt, fährt nicht aus Versehen zu schnell – sondern mit Absicht. So sah es das Amtsgericht Eilenburg und verurteilte einen Lkw-Fahrer zu einer Geldbuße von 300 Euro. Die Begründung: Vorsatz. (AZ: 8 OWi 506 Js 73225/23)
Der Fall ist einfach, aber lehrreich. Ein Lkw-Fahrer steuert seinen Lastwagen mit Anhänger über die Autobahn 9, Tempolimit für ihn: 80 km/h. Tatsächlich fährt er über sieben Kilometer exakt mit Tempo 90. Und die Beweislage ist eindeutig. Das digitale Kontrollgerät verrät: Der Tempomat war auf die verbotenen 90 km/h eingestellt.
Für die Richter war klar: Diese Geschwindigkeit kann kein Mensch über so eine lange Strecke von Hand halten. Der Tempomat machte die Absicht eindeutig sichtbar. Und wer vorsätzlich gegen die Regeln verstößt, zahlt mehr. Das Bußgeld wurde von 140 auf 300 Euro angehoben — auch, weil der Fahrer bereits vorbelastet war.
Der Richterspruch ist eine klare Warnung. Technik entlastet nicht unbedingt, sie kann auch überführen. Wer sich blind auf seine Helfer verlässt oder sie absichtlich falsch einsetzt, steht am Ende selbst vor Gericht. Und das gilt nicht nur für Lkw: Auch Autofahrer riskieren bei falscher Nutzung des Tempomaten den doppelten Preis.











