Gesetzentwurf
Gegen Hass und Demütigung im Netz: Neues Gesetz soll helfen
Aktualisiert am 17.04.2026 – 14:21 UhrLesedauer: 3 Min.
Digitale Gewalt ist oft genauso schlimm wie physische Übergriffe, davon ist Justizministerin Stefanie Hubig überzeugt. Was die Sozialdemokratin dagegen unternehmen will.
Wer im Netz Hass, sexuelle Belästigung oder andere Formen digitaler Gewalt erleidet, soll künftig einfacher gegen die Urheber vorgehen können. Geplant sind neue Auskunftsrechte und Maßnahmen bis hin zu richterlich angeordneten Accountsperren. Die geplanten neuen Rechte für Betroffene stehen in einem Gesetzentwurf, den Justizministerin Stefanie Hubig am Freitag präsentierte. Zugleich will sie das Strafrecht verschärfen, unter anderem mit Blick auf sexualisierte Bilder.
„Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen“, sagte die SPD-Politikerin. „Während Deepfakes und Cyberstalking längst Alltag geworden sind, hinkt unser Recht der digitalen Realität hinterher.“ Im Zeitalter von KI, Smartphone und sozialen Netzwerken sei es einfacher denn je, Menschen in aller Öffentlichkeit zu demütigen oder zum Sexualobjekt herabzuwürdigen. „Millionen Menschen sind betroffen, besonders häufig Frauen – und die Zahlen steigen rasant.“
Vorbereitet wurden die Maßnahmen nach Hubigs Worten seit Monaten. Neue Dringlichkeit bekam die Debatte dann Ende März. Die Schauspielerin Collien Fernandes berichtete über Fake-Profile in ihrem Namen, über die pornografische Darstellungen verbreitet worden waren. Sie erhob Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
Hubigs Entwurf bezieht sich auf diverse Formen digitaler Gewalt, darunter Bedrohungen („Hate Speech“), die unerlaubte Veröffentlichung personenbezogener Daten („Doxing“), das unerwünschte Zusenden von Pornografie (etwa sogenannte Dick Pics), das sogenannte Cybergrooming, Cybermobbing und Cyberstalking, bildbasierte sexualisierte Gewalt und Identitätsmissbrauch mit Fake-Profilen.
Nach einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom haben rund ein Viertel von rund 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer schon digitale Gewalt erlebt. Unter den 16- bis 29-Jährigen sind es sogar 43 Prozent. 80 Prozent der Befragten unterstützen demnach eine konsequente Strafverfolgung. Auch der Deutsche Richterbund hält es für „überfällig, dass der Rechtsstaat konsequenter gegen Verletzungen der Intimsphäre und der Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum vorgeht“.
„Es dauert keine Minute, einen Deepfake zu erstellen, der wirklich täuschend echt aussieht und Persönlichkeitsrechte massiv verletzt“, sagte Hubig. „Und doch haben wir bislang keinen eigenen Straftatbestand dafür. Und auch das Zivilrecht ist auf diese digitale Gewalt noch nicht ausreichend eingerichtet.“ Deshalb setze sie beide Säulen: Strafrecht und Zivilrecht.
„Gewalt geht nicht, und digitale Gewalt im Netz geht genauso wenig“, sagte die Ministerin. Die Folgen seien für die Betroffenen ähnlich schlimm. „Wir reden hier wirklich über Taten, die Menschen, vor allem auch viele Frauen, in ihren Grundfesten erschüttern.“










