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Deutschland

EU-Parlament schützt CSU-Abgeordnete Angelika Niebler

MitarbeiterBy MitarbeiterMai 6, 2026
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EU-Parlament schützt CSU-Abgeordnete Angelika Niebler

Angelika Niebler

Verdacht auf Betrug: EU-Parlament schützt Münchner Abgeordnete

06.05.2026 – 05:00 UhrLesedauer: 3 Min.

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Angelika Niebler (Archivbild): Die Vorsitzende der CSU-Europagruppe steht unter Druck. (Quelle: Sven Hoppe/dpa)

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Betrugsverdacht gegen CSU-Vize Niebler: Der EU-Rechtsausschuss stimmte gegen die Aufhebung ihrer Immunität. Was hinter ihrer Verteidigungsstrategie steckt.

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich dagegen ausgesprochen, der Münchner CSU-Europaabgeordneten und stellvertretenden Parteivorsitzenden Angelika Niebler die parlamentarische Immunität zu entziehen. Eine Mehrheit der Ausschussmitglieder stimmte am Dienstag in einer nichtöffentlichen Sitzung gegen einen entsprechenden Antrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), wie die Nachrichtenagentur dpa erfuhr. Niebler vertritt den Wahlkreis Oberbayern und München und sitzt seit 1999 im Europaparlament. Sie ist zudem Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Parlament.

Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Plenum. Folgt dort die Mehrheit der Abgeordneten der Ausschussempfehlung, könnten vorerst keine weiteren Ermittlungen geführt werden. Niebler selbst bezeichnet die Vorwürfe als unzutreffend, äußerte sich auf Anfrage jedoch nicht weiter zu dem laufenden Verfahren. Auch die Europäische Staatsanwaltschaft wollte keine Fragen beantworten.

Öffentliche Zusicherung, private Strategie

Der Verdacht gegen die Münchnerin: Sie soll über Jahre hinweg vom Parlament bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Aufgaben eingesetzt haben, die keinen direkten Bezug zu ihrer Abgeordnetentätigkeit hatten. In einem Fall soll es dabei um Unterstützung für ihre Tätigkeit als Honorarprofessorin gegangen sein. In einem anderen soll sie eine Assistentin für den früheren Abgeordneten und Parteifreund Bernd Posselt arbeiten lassen haben.

Brisant ist dabei nicht nur der Vorwurf selbst, sondern auch Nieblers Umgang damit. Nachdem sie im November öffentlich versichert hatte, an einer umfassenden Aufklärung interessiert zu sein, setzte sie hinter den Kulissen offenbar auf eine andere Strategie. Vor allem die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin versuchte sie in Zweifel zu ziehen, um so die Aufhebung ihrer Immunität zu verhindern, die für weitere Ermittlungen notwendig wäre.

Zweifel am Verfahren – und am Ausschuss

Bei der Zeugin handelt es sich nach dpa-Informationen um eine frühere Mitarbeiterin Nieblers, die 2024 bei der Europawahl antrat, wegen ihres Listenplatzes jedoch nicht ins Parlament einzog. Unterstützer Nieblers streuten, die Frau habe sich womöglich nur deshalb bei der Staatsanwaltschaft gemeldet, weil sie darauf gehofft habe, dass Niebler durch ein Ermittlungsverfahren unter Druck ihr Mandat aufgebe und sie dann als Nachrückerin ins Parlament käme.

Aus Parlamentskreisen hieß es, der Antrag der Staatsanwaltschaft sei teilweise ungenau gewesen, zudem habe es den Verdacht gegeben, das Verfahren sei aus politischen Gründen angestrengt worden, um der Münchnerin zu schaden. Für die EUStA ist die Empfehlung des Ausschusses ein Rückschlag, sie hat sich zum Ziel gesetzt, allen Hinweisen auf mögliche Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU umfassend nachzugehen.

Kritiker der Entscheidung sehen das Vorgehen des Ausschusses jedoch selbst als problematisch an: Nach dpa-Informationen schöpfte der Ausschuss nicht alle Möglichkeiten aus, bei der Staatsanwaltschaft zusätzliche Informationen anzufordern. Zudem wurden der Staatsanwaltschaft Dokumente vorgelegt, die als Beweismaterial dienen könnten. Pikant ist überdies, dass Niebler selbst stellvertretendes Mitglied des Rechtsausschusses ist. Kritiker befürchten nun, in der Öffentlichkeit könnte der Eindruck entstehen, die Entscheidung sei nicht auf Grundlage einer umfassenden Prüfung aller verfügbaren Informationen getroffen worden.

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