Keine Verstöße bei Minderjährigen
Ordnungsamt zieht erste Bilanz nach Lachgasverbot
Aktualisiert am 12.05.2026 – 14:28 UhrLesedauer: 1 Min.
Das neue Lachgas-Gesetz ist seit April in Kraft – und offenbar wirksam. Bei gezielten Kontrollen an zwei Wochenenden blieben Verstöße unter Minderjährigen aus.
Seit dem 12. April 2026 ist der Verkauf und die Abgabe von Lachgas als Rauschgas nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) strafbar. Das Ordnungsamt Düsseldorf hat daraufhin an zwei Wochenenden gezielt kontrolliert – mit Fokus auf Minderjährige. Nach eigenen Angaben wurden dabei keine Verstöße festgestellt.
Lediglich eine volljährige Person wurde mit einer Lachgasflasche angetroffen. Die Flasche wurde im Anschluss an die Kontrolle vernichtet.
Lachgasverbot: Das regelt das Gesetz
Das NpSG erfasst Lachgas-Produkte, die gezielt als Rauschgas vermarktet werden – darunter auffällig gestaltete Gaskartuschen mit Namen wie „Exotic Whip“ oder „Magic Whip“, die laut Ordnungsamt auf Schulhöfen und öffentlichen Treffpunkten anzutreffen sind. Vom Verbot ausgenommen sind kleine Sahnekapseln mit etwa acht Gramm Füllung in Packungen mit maximal zehn Stück. Deren Verkauf an Minderjährige ist jedoch ebenfalls seit dem 12. April 2026 strafbar.
Zum Hintergrund: Lachgas – chemisch Distickstoffmonoxid (N₂O) – wird in der Medizin als Schmerz- und Betäubungsmittel sowie in der Industrie als Treibmittel eingesetzt. Bei missbräuchlichem Konsum, bei dem das Gas unverdünnt aus Luftballons inhaliert wird, kann es schwere gesundheitliche Folgen haben – darunter Hirnschäden und Suchterkrankungen.











