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Koffer packen für die Kreuzfahrt: Diese Dinge dürfen nicht an Bord
Aktualisiert am 24.08.2026 – 11:57 UhrLesedauer: 3 Min.
Alte Kreuzfahrthasen wissen, was sie an Bord eines Schiffs mitnehmen dürfen. Aber wer erstmals eine solche Reise unternimmt, sollte das lesen.
Lange sah es so aus, als hätte die Kreuzfahrt ihre besten Zeiten hinter sich. Wer wollte im Nachgang von Corona seinen Urlaub mit zig Fremden auf begrenzter Fläche teilen? Doch derzeit jubelt die Kreuzfahrtbranche wieder. Jüngste Zahlen des Deutschen Reiseverbands belegen, dass die Hochseeschifffahrt mit etwas über 2,9 Millionen Passagieren im vergangenen Jahr die Rekordzahlen von 2019 sogar leicht übertroffen hat.
Das Schöne an Schiffsreisen ist, dass man täglich woanders ist, ohne jemals das Bett wechseln zu müssen. Dennoch ist eine Kreuzfahrt kein Hotelaufenthalt. Das merkt der Gast daran, dass er nicht alles mitnehmen darf, was an Land kein Problem wäre.
Reedereien dürfen eigene Regeln aufstellen
Gut, Drogen sind in so gut wie jedem Land illegal. Auf Kreuzfahrtschiffen sind sie natürlich auch untersagt. Gemäß Hausrecht dürfen die Reedereien eigene Vorschriften aufstellen, und das nicht nur in Bezug auf Betäubungsmittel. Selbst in Staaten, wo Hasch und Marihuana toleriert werden (oder wie in Deutschland demnächst begrenzt erlaubt sind), sind derartige Stimmungsaufheller auf dem Schiff nicht erlaubt.
Die Sache mit den Drogen ist jedoch noch komplizierter. Erst im vergangenen Herbst fischte die Reederei Carnival Cruise eine Amerikanerin beim Einchecken mit einer Tüte Gummibärchen heraus. Vermutlich hatte die Reisende es vergessen: Ihr Naschwerk war mit Cannabidiol (CBD) versetzt, also mit dem Inhaltsstoff Hanf.
Lebenslanges Hausverbot wegen CBD
CBD fällt zum Beispiel in Deutschland nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und gilt als angstlösend sowie schmerzlindernd. In anderen Staaten und an Bord aber herrschen andere Regeln. Kurzum, die Dame durfte nicht mitreisen und erhielt ein lebenslanges Hausverbot bei der Reederei. Wer also Produkte mit CBD einpackt, oft medizinische Öle, reist mit Risiko.
An Bord eines Schiffs einzuchecken, ist vergleichbar mit dem Check-in am Flughafen. Jeder muss durch die Sicherheitskontrolle, die darauf achtet, dass beispielsweise Waffen nicht mitreisen. Selbst Spielzeugwaffen sowie spitze und scharfe Gegenstände – zum Beispiel Messer oder Scheren – müssen an Land bleiben beziehungsweise werden eingezogen und dem Besitzer am Ende der Reise wieder zurückgegeben. Wie am Flughafen können die Röntgengeräte auf dem Schiff ebenfalls kleinste Taschenmesser, Nagelknipser etc. erkennen.
Auch Reisebügeleisen und Wasserkocher dürfen nicht mit
Reisebügeleisen, Wasserkocher oder die Heizdecke stehen ebenfalls auf der schwarzen Liste. Wegen der hohen Feuergefahr ist grundsätzlich auf einem Kreuzer alles tabu, was sich stark erhitzen könnte. Selbst bei der Mitnahme von Adaptern oder eigenen Steckdosen sollte auf jeden Fall vor Reiseantritt gefragt werden, ob sie erlaubt sind. Das Gleiche gilt auch bei kleinen Haarföhnen und Lockenstäben. Die Antworten der Schiffsunternehmen können unterschiedlich ausfallen.
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Kleine Unterschiede gibt es zudem beim Thema Drohnen. Grundsätzlich ist ihr Betrieb auf dem Kreuzer immer verboten. Doch einige Reedereien wie Carnival Cruise und Royal Caribbean erlauben die Mitnahme an Bord. Auf Schiffen von Carnival Cruise Lines kommen Drohnen beispielsweise beim Sicherheitsoffizier in Verwahrung. Nur für den Landgang werden sie ausgegeben. Nach dem Ausflug werden sie an Bord wieder sicher weggesperrt.