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Home » Diese DDR-Modelle dürfen bald auch 60 km/h fahren
Mobilität

Diese DDR-Modelle dürfen bald auch 60 km/h fahren

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 16, 2026
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Vorteil Tempo 60

Neue Regel für DDR-Mopeds


16.08.2026 – 11:23 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Simson-Schriftzug: Die Mopeds aus DDR-Produktion sind bei Fans immer noch heiß begehrt. (Quelle: IMAGO/Andy Bünning)

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Das erste Bundesland ändert die Regeln für Simson-Mopeds. Welche Fahrzeuge künftig zusätzlich bis zu 60 Kilometer pro Stunde schnell fahren dürfen und welche Voraussetzungen gelten.

Wer eine Simson aus DDR-Produktion fährt, hat im Straßenverkehr einen ungewöhnlichen Vorteil: Bestimmte Modelle dürfen schneller unterwegs sein als heutige Kleinkrafträder. Doch ausgerechnet bei Fahrzeugen, die einst ins Ausland verkauft und später nach Deutschland zurückgebracht wurden, gab es bislang eine entscheidende Einschränkung: Sie durften nur 45 Kilometer pro Stunde fahren, so wie andere Kleinkrafträder und Roller.

Sachsen-Anhalt will diese Reimporte künftig genauso behandeln wie entsprechende Simson-Mopeds, die ursprünglich in der DDR zugelassen waren. Das teilte das Verkehrsministerium des Landes mit. Damit können auch reimportierte Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen von einer Sonderregelung des Einigungsvertrags profitieren – und bis zu 60 Kilometer pro Stunde fahren.

Diese Simson-Reimporte dürfen Tempo 60 fahren

Die neue Handhabung gilt allerdings nicht automatisch für jede Simson, die aus dem Ausland zurück nach Deutschland gekommen ist. Das Fahrzeug muss einem in der DDR genehmigten Typ entsprechen und spätestens am 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gekommen sein. Zudem muss seine Verkehrssicherheit bestätigt werden.

Ob ein Reimport diese Bedingungen erfüllt, kann laut Bundesverkehrsministerium im Rahmen eines Gutachtens festgestellt werden. Erfüllt das Fahrzeug die Voraussetzungen des Einigungsvertrags, gilt es als zulassungsfreies Kleinkraftrad. Auch die Führerscheinregeln ändern sich dadurch nicht: Die Fahrerlaubnisklasse AM reicht für diese Fahrzeuge aus.

Weitere Bundesländer dürften folgen: Das Bundesverkehrsministerium spricht sich für die Gleichstellung aus. Im Einigungsvertrag sei nicht festgelegt, an welchem Ort ein Fahrzeug erstmals in Verkehr gebracht worden sein müsse. Deshalb könnten nach Auffassung des Ministeriums auch ursprünglich im Ausland zugelassene Fahrzeuge unter die Regelung fallen.

Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, fordert die Länder deshalb auf, entsprechend zu verfahren: „Ich empfehle den zuständigen Ländern, die Fahrzeuge gleichzustellen. Seitens des Bundes ist der Weg frei, sodass 60 km/h sowohl für originale als auch reimportierte Simsons gelten kann.“

Sachsen-Anhalts Verkehrsministerin Lydia Hüskens begrüßte die neue Handhabung. Sie hofft, dass andere Bundesländer ebenfalls Reimporte und ursprünglich in der DDR zugelassene Fahrzeuge gleich behandeln. Genehmigungen sollten nach ihrer Auffassung nicht an Landesgrenzen ihre Gültigkeit verlieren. Auch Thüringen und Brandenburg hatten sich laut MDR bereits für eine Anpassung der bisherigen Regeln ausgesprochen.

Immer noch gefragt

Simson-Mopeds sind immer noch stark gefragt: Sie sind vergleichsweise einfach aufgebaut und lassen sich dadurch auch von Laien reparieren. Zudem werden weiterhin Ersatzteile produziert. Auch die Möglichkeit, bis zu 60 Kilometer pro Stunde zu fahren und ihre DDR-Kultstatus dürften bei der Beliebtheit eine Rolle spielen. Für Simsons mit originalen DDR-Papieren werden laut MDR je nach Zustand häufig zwischen 4.000 und 6.000 Euro verlangt.

Warum Simsons überhaupt 60 Kilometer pro Stunde fahren dürfen

Dass bestimmte Simson-Mopeds schneller fahren dürfen als heutige Kleinkrafträder, geht auf den Einigungsvertrag zurück. Dessen Übergangsregelungen sollten sicherstellen, dass Fahrzeuge, die nach DDR-Recht als Kleinkrafträder eingestuft waren, auch nach der Wiedervereinigung weiter entsprechend genutzt werden konnten.

Davon profitieren unter anderem Modelle wie Schwalbe, Star, Sperber sowie S50 und S51. Sind die Bedingungen erfüllt, dürfen sie weiterhin bis zu 60 Kilometer pro Stunde fahren.

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