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Home » Die häufigsten Irrtümer beim Parken
Mobilität

Die häufigsten Irrtümer beim Parken

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 27, 2026
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Die häufigsten Irrtümer beim Parken

Diese Bußgelder drohen

Am besten ganz schnell vergessen: Das sind die teuersten Park-Irrtümer


Aktualisiert am 27.03.2026 – 15:21 UhrLesedauer: 4 Min.

Vergrößern des Bildes

Absolutes Halteverbot: Parken und Halten sind hier tabu. (Quelle: IMAGO/IPA Photo/mab)

Parkverbot und Halteverbot: Nicht jeder weiß, was die Schilder bedeuten. Wo ist das Parken erlaubt, wo das Halten? Was ist der Unterschied? Und welche Strafen drohen?

Es mag manchen Autofahrer überraschen: Genau genommen gibt es gar kein Parkverbot. Denn es gibt nur eingeschränktes Halteverbot und absolutes Halteverbot. Und das ist der Unterschied:

Während Halten nur eine kurze Unterbrechung der Fahrt bedeutet, zum Beispiel, um Mitfahrer ein- oder aussteigen zu lassen, ist Parken mehr. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten stehen bleibt, parkt. Dabei muss der Fahrer sicherstellen, dass er das Fahrzeug bei Bedarf schnell wieder anfahren kann.

Es gibt viele Stellen, an denen das Parken automatisch verboten ist – auch ohne ausdrückliche Beschilderung. Wer auf einem Fahrradschutzstreifen oder in der Nähe eines Andreaskreuzes parkt, riskiert ein Bußgeld. Auch 15 Meter vor und hinter Haltestellen oder in Fußgängerzonen ist das Parken verboten. Besonders heikel wird es im eingeschränkten Halteverbot, hier drohen hohe Bußgelder.

Auch Geh- und Radwege sind tabu, wenn es nicht ausdrücklich durch Schilder erlaubt ist. Ein generelles Parkverbot gilt auch im Bereich von Kreuzungen, Einfahrten, abgesenkten Bordsteinen und Kreisverkehren. Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist das Parken ebenfalls verboten – und kann teuer werden.

Parken ist nur dort erlaubt, wo kein Verbotsschild steht oder das Parken ausdrücklich erlaubt ist. Das zentrale Zeichen ist ein „P“ auf blauem Grund. Übrigens: In Einbahnstraßen dürfen auch der linke Fahrbahnrand und der Seitenstreifen benutzt werden, sofern keine anderen Vorschriften dagegen sprechen.

1. Werktags bedeutet nicht nur Montag bis Freitag
Der Samstag zählt verkehrsrechtlich als Werktag. Kostenpflichtige Parkplätze sind samstags ebenso betroffen – nur sonntags oder an Feiertagen ist Parken in der Regel kostenlos.

2. Parkschilder richtig lesen
Schilder sollten von oben nach unten gelesen werden. Ein „P“-Schild mit Zusatz „Mo – Sa 9-18 Uhr“ bedeutet Parken nur zu diesen Zeiten, mit Parkscheibe und maximal 2 Stunden. Sonntags ist das Parken unbegrenzt.

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