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Home » Gericht gibt grünes Licht für Aufbau von Wiesn-Zelten
Deutschland

Gericht gibt grünes Licht für Aufbau von Wiesn-Zelten

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 18, 2026
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Gericht gibt grünes Licht für Aufbau von Wiesn-Zelten

Oktoberfest 2026

Gericht gibt grünes Licht für Aufbau der Wiesn-Zelte

Aktualisiert am 18.06.2026 – 11:55 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Das Oktoberfestgelände (Archivbild): Der Münchner Wirt Alexander Egger möchte anstatt seines kleinen Festzelts „Münchner Stubn“ nun ein großes. (Quelle: Peter Kneffel/dpa/dpa-bilder)

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Ein Münchner Wirt kämpft dafür, dass die begehrten Plätze auf dem Oktoberfest europaweit ausgeschrieben werden müssen. Jetzt gibt es dazu eine Entscheidung.

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Eilantrag eines Münchner Wirtes gegen die Zulassung zweier Festzeltbetreiber zum Oktoberfest 2026 abgelehnt. Der Aufbau der Festhallen kann damit wie geplant am Montag, 29. Juni, beginnen, wie das Gericht mitteilte.

Die Stadt München darf das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle wie vorgesehen zuteilen, erläuterte das Gericht. Die Wiesn beginnt dann am 19. September.

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Wirt löst Rechtsstreit um Vergabeverfahren aus

Hintergrund ist ein Rechtsstreit um die Vergabe der großen Oktoberfest-Zelte. Der Wirt Alexander Egger hatte beantragt, die Vergabe-Praxis der Stadt zu prüfen. Aus seiner Sicht müssen die Zelte nach einem EU-Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. Die Vergabekammer Südbayern hatte seinen Antrag zuvor zurückgewiesen.

Egger legte daraufhin Rechtsmittel ein. Zusätzlich forderte er im Eilverfahren, dass die beiden Zeltbetreiber nicht zugelassen werden dürfen. Das Gericht wies diesen Eilantrag nun ab.

Wiesn-Wirt will weitere rechtliche Schritte gehen

Zur grundsätzlichen Frage der EU-Ausschreibungspflicht für Zulassungsverträge der gastronomischen Großbetriebe auf dem Oktoberfest positionierte sich das Gericht vorerst nicht. Diese Frage bedürfe einer weiteren fundierten Prüfung. Allerdings sei die von Egger geforderte europaweite Ausschreibungund der an schließende Aufbau einer großen Festhalle für das Oktoberfest in diesem Jahr aus zeitlichen Gründen objektiv nicht mehr möglich, hieß es weiter.

Bei der Stadt München zeigte man sich am Donnerstag erleichtert: „Ich freue mich sehr und hoffe, dass das Gericht auch im Hauptsacheverfahren unserer Argumentation folgen wird“, teilte Münchens Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD) mit. Mit der Hauptsache werde sich der Senat zeitnah beschäftigen, hieß es vom Obersten Landesgericht.

Egger kündigte an, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Er wolle notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof gehen, ließ Egger mitteilen: „Wir wollen, dass die Stadt München die begehrten Festzeltplätze künftig nach transparenten, objektiven und fairen Kriterien vergibt, und damit allen leistungsfähigen Bewerbern eine reelle und gleichberechtigte Chance auf ein großes Festzelt eröffnet.“

Egger betreibt bisher ein kleines Wiesn-Zelt. Er hatte sich um ein großes Zelt beworben und ging dabei bislang leer aus.

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