33 Empfehlungen
Die Beschlüsse der Rentenkommission im Wortlaut
22.06.2026 – 13:02 UhrLesedauer: 2 Min.

Höheres Eintrittsalter, ein neues Kapitalmodell und mehr Einzahler: Darauf hat sich die Rentenkommission geeinigt. t-online stellt ihren Bericht zum Download bereit.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen fertiggestellt. Das Gremium will seine Vorschläge am Dienstag im Kanzleramt offiziell an die Bundesregierung übergeben. Vorgestellt werden sie gemeinsam mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).
Die Kommission tagte unter dem Vorsitz der Verwaltungswissenschaftlerin Constanze Janda und des früheren Chefs der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, ein halbes Jahr lang für rund 150 Stunden. Dem Gremium gehören 13 Mitglieder an, darunter drei Abgeordnete von CDU, CSU und SPD. Die Vorschläge zur Rente versteht die Rentenkommission ausdrücklich als Gesamtpaket und nicht als Instrumentenkasten, aus dem sich einzelne Maßnahmen herauslösen lassen.
Den vollständigen Bericht mit allen 33 Empfehlungen können Sie hier herunterladen.
- Bericht der Rentenkommission: Dieses Rentenpaket ist fair und ausgewogen
- Vorschläge der Kommission: Dieser Jahrgang soll mit 70 in Rente gehen
Das sind die wichtigsten Punkte der Rentenkommission
Die Regelaltersgrenze soll nach 2031 an die Lebenserwartung gekoppelt werden, und zwar im Verhältnis zwei zu eins. Steigt die Lebenserwartung wie zuletzt weiter an, würde die Altersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf 67,5 Jahre angehoben. Den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte – die sogenannte Rente mit 63 – möchte die Kommission abschaffen.
Die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen soll von 63 auf 64 Jahre steigen. Neu ist eine gesetzliche Kapitalrente: Beschäftigte und Arbeitgeber sollen je zur Hälfte einen zusätzlichen Beitrag von zusammen zwei Prozent zahlen, der nach schwedischem Vorbild am Kapitalmarkt angelegt wird. Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften sollen künftig auch in die gesetzliche Rente einzahlen, Beamte zunächst nicht.
Das Rentenniveau bleibt an die Lohnentwicklung gekoppelt. Nach dem Auslaufen der Haltelinie von 48 Prozent im Jahr 2031 soll der Nachhaltigkeitsfaktor wieder greifen, sodass die Renten etwas langsamer steigen. Ein Sinken der absoluten Rentenhöhe schließt die Kommission aus; das Rentenniveau soll nicht unter den Wert des geltenden Rechts fallen.










