Close Menu
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Digital
  • Leben
  • Mobilität
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Unterhaltung
    • Im Trend
    • Pressemitteilung
Gerade angesagt

Diese Schauspielerin liebte er vor Anna Maria Mühe

August 31, 2026

Spektakulärer Gefängnis-Ausbruch in NRW: Häftling verschwindet spurlos

August 31, 2026

Wie Sie Symptome lindern und wann ein Arztbesuch nötig ist

August 31, 2026

Starkes Gewitter bringt Sturmböen und Starkregen

August 31, 2026

Fischbrötchen, Pfiffe und eine Warnung – Merz im Wahlkampf

August 31, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
Deutsch Sprechen
Abonniere jetzt
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Digital
  • Leben
  • Mobilität
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Unterhaltung
    • Im Trend
    • Pressemitteilung
Deutsch Sprechen
Home » BGH-Urteil: Riester-Bausparer können Gebühren zurückfordern
Wirtschaft

BGH-Urteil: Riester-Bausparer können Gebühren zurückfordern

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 30, 2026
Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
BGH-Urteil: Riester-Bausparer können Gebühren zurückfordern

Nach BGH-Urteil

Riester-Bausparer können jetzt Gebühren zurückfordern


30.07.2026 – 15:08 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Eine Frau prüft ein Schreiben: Wer einen Riester-Bausparvertrag hat, kann nun auf eine Rückzahlung hoffen. (Quelle: Miljan Živković/getty-images-bilder)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Der Bundesgerichtshof hat Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen gekippt. Betroffene können sich nun Geld zurückholen.

Viele Riester-Bausparer können nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs Geld von ihrer Bausparkasse zurückverlangen. Der unabhängige Geldratgeber „Finanztip“ rät Betroffenen, ihre Vertragsunterlagen zu prüfen und unzulässige Jahresentgelte zurückzufordern.

Der BGH hatte am Dienstag entschieden, dass bestimmte Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen unzulässig sind (Az. XI ZR 83/25). Die Richter gaben einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands statt. Nach Ansicht des Gerichts benachteiligen die beanstandeten Klauseln Kunden unangemessen.

In dem Verfahren ging es um Gebühren, die Bausparkassen für die Verwaltung der Verträge verlangten. Eine ältere Klausel sah ein Jahresentgelt von 15 Euro pro Konto vor. Für Neuverträge wurde seit Anfang 2022 in der Sparphase ein jährliches Vertragsentgelt von 24 Euro berechnet.

„Finanztip“: Bis zu rund 100 Euro möglich

Dirk Eilinghoff, Experte für Baufinanzierung und Immobilien, sagte bei „Finanztip“: „Das Urteil schafft endlich Klarheit. Wer einen Riester-Bausparvertrag bespart und Gebühren bezahlt hat, sollte das Geld jetzt zurückfordern.“ Je nach Vertrag könne es inklusive Zinsen um Beträge von rund 100 Euro gehen.

Aktuell gibt es etwa 1,5 Millionen Riester-Bausparverträge. Nicht jeder Vertrag muss betroffen sein. Entscheidend ist, ob tatsächlich ein Jahresentgelt oder Vertragsentgelt für die Verwaltung des Vertrags berechnet wurde.

Diese Jahre können betroffen sein

Betroffene sollten nun ihre jährlichen Kontoauszüge prüfen. Dort können die Gebühren etwa unter Bezeichnungen wie „Jahresentgelt“ oder „Vertragsentgelt“ auftauchen. Zurückgefordert werden können nach Einschätzung der Experten Gebühren aus der Ansparphase der Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026.

Ein Beispiel: Hat eine Bausparkasse jährlich 24 Euro Vertragsentgelt abgebucht, ergibt das für vier Jahre 96 Euro. Hinzu kommen Verzugszinsen. Diese liegen fünf Prozentpunkte über dem Basiszins. Da der Basiszins derzeit bei 1,52 Prozent liegt, wären das aktuell 6,52 Prozent pro Jahr.

Was Betroffene jetzt tun sollten

„Finanztip“ empfiehlt Riester-Bausparern folgendes Vorgehen:

  • Kontoauszüge prüfen: Suchen Sie in den Jahresabrechnungen nach Begriffen wie „Jahresentgelt“, „Vertragsentgelt“ oder ähnlichen Gebühren.
  • Beträge addieren: Relevant sind nach Einschätzung Gebühren aus den Jahren 2023 bis 2026.
  • Rückzahlung verlangen: Betroffene können die Bausparkasse schriftlich zur Erstattung auffordern. „Finanztip“ bietet dafür ein Musterschreiben an.
  • Bei Ablehnung Schlichtungsstelle einschalten: Lehnt die Bausparkasse die Rückzahlung ab, sollten sich Verbraucher an die zuständige Schlichtungsstelle wenden.

Bereits 2022 hatte der BGH entschieden, dass vergleichbare Jahresentgelte bei klassischen, nicht geförderten Bausparverträgen unzulässig sind. Viele Bausparkassen hatten eine Erstattung bei Riester-Bausparverträgen bislang jedoch abgelehnt. Sie argumentierten, bei Riester-Verträgen seien solche Entgelte gesetzlich erlaubt.

Diese Frage ist nun geklärt. Der BGH stellte klar, dass die betroffenen Klauseln auch bei Riester-Bausparverträgen unzulässig sind. Die Entgelte dienten vor allem dazu, Verwaltungskosten der Bausparkasse auf Kunden abzuwälzen. Das sei nicht zulässig. Für die Zukunft erwartet „Finanztip“, dass Bausparkassen solche Gebühren nicht mehr erheben.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Ähnliche Neuigkeiten

Wirtschaft

So hoch ist der Grundrentenzuschlag

August 31, 2026
Wirtschaft

Investitionen in Deutschland steigen: Großbritannien verdrängt die USA

August 31, 2026
Wirtschaft

Was die Börse über den Sanierungsfall VW verrät

August 31, 2026
Wirtschaft

Gibt es Nachteile für Alleinerziehende?

August 31, 2026
Wirtschaft

Life Forestry pleite – Anleger bangen um Investments

August 31, 2026
Wirtschaft

Schuh-Klassiker wird zum Ladenhüter

August 31, 2026

Abonnieren Sie Neuigkeiten

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten und Updates aus Deutschland direkt in Ihren Posteingang.

Redakteurfavoriten

Spektakulärer Gefängnis-Ausbruch in NRW: Häftling verschwindet spurlos

August 31, 2026

Wie Sie Symptome lindern und wann ein Arztbesuch nötig ist

August 31, 2026

Starkes Gewitter bringt Sturmböen und Starkregen

August 31, 2026

Fischbrötchen, Pfiffe und eine Warnung – Merz im Wahlkampf

August 31, 2026

Bundesliga:Laura Wontorra bewertet Dazn-Nachfolgerin Valentina Maceri

August 31, 2026
Neueste Beiträge

So hoch ist der Grundrentenzuschlag

August 31, 2026

RTL will Serie absetzen – Stars kämpfen für Fortsetzung

August 31, 2026

Kinderärztin Bea Merscher legt nach

August 31, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Deutsch Sprechen. All Rights Reserved.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Geschäftsbedingungen
  • Kontakt

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.