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Home » Darf der Vermieter Katzen und Hunde verbieten?
Wirtschaft

Darf der Vermieter Katzen und Hunde verbieten?

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 11, 2026
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Darf der Vermieter Katzen und Hunde verbieten?

Klauseln im Mietvertrag

Wann Haustierhaltung in der Wohnung verboten ist


Aktualisiert am 11.03.2026 – 09:39 UhrLesedauer: 4 Min.

Vergrößern des Bildes

Welche Haustiere sind in Mietwohnungen erlaubt? (Quelle: Solovyova/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Ob Katze, Kaninchen oder Königskobra: Haustiere sind nicht in jedem Mietshaus gern gesehen. Doch oft hat der Vermieter kein Mitspracherecht.

Tiere im Haus sorgen immer wieder für Ärger zwischen Mietern und Vermietern. Bei der Frage, ob Haustiere in der Wohnung erlaubt sind und zu welchen Bedingungen, kann sich keine der beiden Seiten auf ein Gesetz berufen, das die Haltung von Tieren in Wohnungen grundsätzlich regelt.

Inzwischen geben jedoch viele Gerichtsurteile die Richtlinien vor. Wir erklären, ob Vermieter Haustiere grundsätzlich verbieten dürfen, welche Klauseln es in Mietverträgen dazu gibt und welche Rolle die Art des Tieres spielt.

Generell gilt: Ist im Mietvertrag nichts geregelt, kann der Vermieter die Haltung von Haustieren nicht verbieten. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine zahme Hausratte, einen Hund, eine Katze oder ein Zwergkrokodil handelt.

Einschränkungen im Mietvertrag sind hingegen zulässig. Die meisten Mietverträge enthalten einen sogenannten Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass Sie den Vermieter erst fragen müssen, bevor Sie ein Haustier in den Haushalt aufnehmen.

Dabei kommt es auf die Formulierung der Klausel an. Entweder muss der Mieter den Vermieter vor dem Kauf des Tieres nur informieren oder aber er muss ihn um Erlaubnis bitten. Der Vermieter kann die Haustierhaltung in diesem Fall aber nicht grundsätzlich untersagen.

Das bedeutet: Der Vermieter kann sein Entscheidungsrecht nicht willkürlich anwenden, sondern muss begründen, warum der Mieter eine Katze oder einen Hund nicht halten darf. Er kann beispielsweise nicht ohne Grund dem einen Mieter die Hundehaltung verbieten und einem anderen erlauben. Will der eine Mieter aber einen Kampfhund halten, der andere hingegen einen Pudel, kann der Vermieter durchaus die eine Rasse erlauben und die andere verbieten.

Nein. Der Vermieter hat kein generelles Recht, das Halten von Haustieren zu verbieten, wie ein höchstrichterliches Urteil zeigt. Mit Rechtsprechung vom 20. März 2013 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) seine mieterfreundliche Entscheidung zur Haustierhaltung.

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