Beiträge vor neuem Sprung
Regierung will bei der Rente kürzen
Aktualisiert am 03.05.2026 – 09:33 UhrLesedauer: 2 Min.

Die Koalition könnte den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung kürzen. Das hätte für Beitragszahler erhebliche Folgen.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Eckpunkte für den Haushalt 2027 beschlossen. Daraus geht hervor, dass die Regierung die Bundeszuschüsse an die Sozialversicherungen zurückfahren will. Beim Gesundheitsfonds sollen es ab dem kommenden Jahr zwei Milliarden Euro sein, bei der Rente vier Milliarden. Hintergrund ist der erhebliche Finanzdruck im Haushalt.
Der Bundeszuschuss in die Rentenversicherung macht mehr als 100 Milliarden Euro aus und deckt eigentlich Leistungen der Rentenkasse ab, die als „versicherungsfremde Leistungen“ gelten. Das sind solche Leistungen, die politisch gewollt sind und von der Gesamtgesellschaft getragen werden sollten – und nicht etwa nur von den Beitragszahlenden. Zu den versicherungsfremden Leistungen gehören zum Beispiel die sogenannte Mütterrente oder die Frührente.
Nach Ansicht der Rentenversicherung reichen diese 100 Milliarden Euro eigentlich nicht aus. Der Bundeszuschuss müsste also erhöht werden. Das hatte die Koalition auch so versprochen, als sie die Sicherung des Rentenniveaus auf 48 Prozent und die „Mütterrente 3“ beschlossen hat. Nun verkündet sie das Gegenteil: eine Kürzung.
Durch die Kürzung der Zuschüsse zur Rentenkasse müssten allerdings die Beiträge in die Rentenversicherung perspektivisch steigen. Franz Ruland, ehemaliger Geschäftsführer des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger, sagte dem Magazin „Spiegel“: „Rechnerisch würde eine Kürzung des Bundeszuschusses um vier Milliarden Euro eine Anhebung der Beitragssätze um 0,2 Prozentpunkte bedeuten, sofern sie gegenfinanziert werden müsste.“ Zunächst könnte die Rentenversicherung aber ihre Rücklagen dafür verwenden, bevor eine Erhöhung des Beitragssatzes kommen müsste. Die Rücklage stammt aber auch aus den Beiträgen der Versicherten.
Der Rentenbeitragssatz liegt aktuell bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Eine Hälfte zahlen die Versicherten, die andere Hälfte die Arbeitgeber. Eine Anhebung um 0,2 Prozentpunkte entspräche also 18,8 Prozent, davon müssten Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 9,4 Prozent zahlen.
Die Rentenversicherung geht ohnehin von steigenden Beitragssätzen aufgrund des demografischen Wandels aus. Ende 2025 sagte Alexander Gunkel, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Bund, dass er ab 2028 von einem Anstieg auf 19,8 Prozent ausgehe. 2029 würde der Beitragssatz dann auf 20 Prozent ansteigen.









