Das kann durchaus passieren, muss aber nicht. „Wenn man einmal in zehn Jahren nicht dort war, kann man der Krankenkasse erklären, warum man nicht konnte, etwa weil man krank war“, sagt Gesa Schölgens. Doch: „Es liegt dann im Ermessen der Kasse, ob sie das akzeptiert und sich der Bonus noch retten lässt.“
Eine Ausnahme gibt es: Wer im Jahr 2020, dem ersten Jahr der Corona-Pandemie, nicht zur Vorsorgeuntersuchung war, muss nicht befürchten, durch diese Lücke den Bonus zu verlieren.
Gibt es jedoch keinen wichtigen Grund, weshalb man den Termin verpasst hat, läuft die Uhr von vorn. Der Anspruch auf einen Bonus besteht dann erst wieder, wenn man fünf Jahre ohne Lücke die Kontrolltermine nachweisen kann.
Das gibt es in der Zahnarztpraxis oder bei der Krankenkasse. Noch ist die Papier-Variante die Regel. „Einige Krankenkassen bieten zwar schon das digitale Bonusheft an“, sagt Schölgens. Denn die technischen Voraussetzungen sind bereits gegeben, seitdem die elektronische Patientenakte (ePA) nutzbar ist. Doch nur ein kleiner Teil der Versicherten nutzt diese.
Beim Umzug etwa kann so ein Heft schnell mal abhandenkommen. „Dann ist es hilfreich, wenn man immer zur gleichen Zahnarztpraxis geht. Dort kann man sich ein neues Heft ausfüllen lassen, auf Basis der Angaben in der Patientenkartei“, sagt Gesa Schölgens. Hat man die Praxis zwischendurch gewechselt, ist es aufwendiger, die Vorsorgetermine zu rekonstruieren.











