Spontane Pressekonferenz
Das sagt SPD-Spitzenkandidat Krach zu den Vorwürfen
Aktualisiert am 11.09.2026 – 01:03 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Steffen Krach wegen Vorteilsannahme. Der Politiker weist die Vorwürfe entschieden zurück.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am Mittwoch die Wohnung des Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach in Berlin durchsucht. Die Ermittler stellten dabei sein Handy sicher, so die Staatsanwaltschaft. Auch Büroräume in Hannover und die SPD-Landesparteizentrale in Berlin-Wedding wurden durchsucht.
Die Behörde ermittelt gegen den 47-Jährigen wegen des Anfangsverdachts der Vorteilsannahme in zwei Fällen, wie die Staatsanwaltschaft Hannover mitteilte. Zudem gehe es um den Anfangsverdacht wettbewerbsbeschränkender Absprachen in Tateinheit mit der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, so die Staatsanwaltschaft.
Krach weist Vorwürfe auf Pressekonferenz zurück
Krach soll bei zwei Gelegenheiten Spenden im Zusammenhang mit einem behördlichen Verfahren gefordert haben. Die Ermittlungen betreffen ein Vergabeverfahren für ein Klinikgelände in der Region Hannover, so Krach. Er war dort Regionspräsident und zugleich Aufsichtsratsvorsitzender des Klinikums.
Krach wies die Vorwürfe auf einer Pressekonferenz am Donnerstag zurück. „Ich habe niemals privat Geld angenommen und ich habe auch niemals als SPD-Vorsitzender hier in Berlin eine Spende angenommen“, sagte er. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Unbegründetheit der Vorwürfe das Ergebnis der Prüfung der Ermittlungsbehörden sein wird.“

Eine Spende von 9.900 Euro eines Unternehmers sei am 29. Dezember 2025 bei der Berliner SPD eingegangen, wie Krach schilderte. Er habe am 8. Januar 2026 die Rücküberweisung angeordnet, wie ein SPD-Sprecher bestätigte.
Disziplinarverfahren: Kommunalaufsicht führt Vorermittlungen
Aus der SPD erhielt Krach Rückendeckung. Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey sagte: „Und das ist ganz klar, dass wir ihm hier in dieser Situation den Rücken stärken.“ SPD-Fraktionschef Raed Saleh erklärte: „Daran erkennt die Fraktion weder eine politische noch eine strafrechtliche Relevanz und findet zudem den zeitlichen Zusammenhang mit demokratischen Wahlen bedenklich.“
Die Kommunalaufsicht in Niedersachsen führt Vorermittlungen für ein mögliches Disziplinarverfahren gegen Krach, wie ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums bestätigte. Die Abgeordnetenhauswahl in Berlin findet am 20. September statt.