Neues Gesetz
Diesen Rentnern drohen Einschnitte ab Januar 2027
Aktualisiert am 16.09.2026 – 10:28 UhrLesedauer: 3 Min.
Ein neues Gesetz beendet ab 2027 den beliebten 99,99-Prozent-Trick beim Krankengeld. Welche Optionen betroffene Rentner jetzt haben.
Für einige Rentner könnte sich im kommenden Jahr finanziell etwas ändern. Denn ab dann greift eine Neuregelung für Teilrentner aus dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, das oft einfach nur Krankenkassenreform genannt wird. Der Bundestag hat es am 10. Juli 2026 verabschiedet, in Kraft getreten ist es am 30. Juli 2026.
Das Gesetz führt zu finanziellen Einschnitten und rechtlichen Änderungen für arbeitende Rentner, die ihre Altersrente als sogenannte Teilrente beziehen. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.
Was ändert sich für Teilrentner ab 2027?
Bislang konnten arbeitende Rentnerinnen und Rentner den vollen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld behalten – auch wenn sie ihre Altersrente als Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent bezogen. Ab dem 1. Januar 2027 ist das nicht mehr möglich.
Dann entfällt der Krankengeldanspruch, sobald die Alters-Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente ausmacht – also mehr als 66,66 Prozent beträgt. Ein gleichzeitiger Bezug von 99,99 Prozent Teilrente und Krankengeld ist damit ausgeschlossen. Rechtlich wird dafür § 50 SGB V erweitert. Die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bleibt von der Änderung unberührt; wegfallen kann nur das Krankengeld danach.
Was ist Teilrente überhaupt?
Die Altersrente muss nicht „alles oder nichts“ bedeuten. Statt die volle Rente zu beziehen, können Versicherte ihre Altersrente auch nur zu einem selbst gewählten Anteil abrufen – möglich sind zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente.
Der Krankengeldanspruch ist aber längst nicht der einzige Grund, warum sich Menschen für eine Teilrente entscheiden. Wer vorzeitig in Rente geht und dafür die Altersrente für langjährig Versicherte nutzt, muss dank der Teilrente weniger Abschläge in Kauf nehmen. Denn diese fallen nur auf den tatsächlich bezogenen Teil der Rente an. Wird später eine Vollrente gezahlt, bleibt der bis dahin zurückgehaltene Anteil abschlagsfrei.
- Frag t-online: Endet mein Arbeitsverhältnis, wenn ich Teilrente beziehe?
Wer sogar über sein reguläres Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, kann mit der Teilrente die spätere Vollrente erhöhen. Denn auf den nicht abgerufenen Teil gibt es dann Zuschläge von 0,5 Prozent für jeden Monat, den der Renteneintritt nach der Regelaltersgrenze liegt.
Wie viele Teilrentner betrifft das neue Gesetz?
Mehr als 1,3 Millionen Altersrentner arbeiten derzeit neben ihrer Rente. Rund 300.000 von ihnen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt – nur diese Gruppe hat überhaupt einen möglichen Krankengeldanspruch. Wie viele davon das 99,99-Prozent-Modell nutzen, ist statistisch nicht erfasst. Die von der Bundesregierung erwartete Einsparung von rund 30 Millionen Euro pro Jahr deutet jedoch auf einen betroffenen Personenkreis im mittleren fünfstelligen Bereich hin.